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Oliver Möllenstädt
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Frage von Uwe U. •

Frage an Oliver Möllenstädt von Uwe U. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Möllenstedt,

laut Weser Report vom 27.02.11 haben die Vermietung eines Parkplatzes an den Fußballer Claudio Pizarro zu Anlass genommen, vom Senat Auskunft zu folgenden Fragen zu verlangen:

1. ob es ein geregeltes Verfahren für die Vergabe von behördlichen Parkplätzen an Privatpersonen gibt,
2. wie viele Dienstparkplätze an Bürger vermietet und wie hoch die damit einhergehenden Einnahmen sind und
3. wie der der Senat die Vergabe eines exklusiven Stellplatzes an „Piza“ zu einem „anscheinend nicht marktgerechten Preis“ bewertet.

Welche Antworten haben Sie erhalten?

An meinem Wohnort hat beobachte ich seit geraumer Zeit eine Tendenz, Parkplätze öffentlicher Einrichtungen mittels entsprechender Beschilderung ausschließlich den Bediensten dieser Einrichtungen zur Nutzung zuzuweisen.

Halten Sie solche Verfahrensweisen für rechtlich - und falls ja politisch – vertretbar?

Teilen Sie die einvernehmliche Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, dass die kostenlose Bereitstellung von Park- und Einstellflächen stets im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolge, auch wenn es sich um angemietete Parkmöglichkeiten handelt und sich damit die Frage einer Besteuerung als geldwerter Vorteil nicht stelle?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Uibel

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Antwort von
FDP

Die parlamentarische Anfrage der FDP in der Bremischen Bürgerschaft zu vermieteten Behördenparkplätzen ergab, dass derzeit 124 Plätze in Bremen vermietet sind und damit rund 26.400 Euro pro Jahr eingenommen werden. Zuletzt wurden die Mieten 1995 (!) festgesetzt. Als Reaktion auf die FDP-Anfrage beabsichtigt der Senat, die Mieten anzupassen. Angesichts der Haushaltsnotlage ist es bezeichnend, dass der Senat erst durch Medienberichte und unsere Anfrage auf die geringen Mietpreise aufmerksam wird.

Ich bin der Auffassung, dass die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstparkplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden auf das absolute Mindestmaß beschränkt werden muss. Dies kommt m.E. lediglich in Betracht, wenn betriebliche Belange eindeutig überwiegen. Sofern eine Veräußerung der Parkflächen an einen privatwirtschaftlichen Betreiber nicht sinnvoll erscheint, muss der Staat zumindest sicherstellen, dass die Flächen, die ja Eigentum der Steuerzahler sind, vernünftig bewirtschaftet werden. D.h. unter anderem, dass die Flächen instandgehalten und zu marktgerechten Preisen vermietet werden müssen.