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Oliver Luksic
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Frage von Alexandra H. •

Werden Sie sich für den Verbot von Langstreckentransporten von Nutztieren und besseren Haltungsbedigungen dieser einsetzen oder nicht? Konnte ich der letzten Antwort Ihrerseits nicht entnehmen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

Das Thema Tiertransporte in Drittländer wird in der Novelle zum Tierschutzgesetz nicht aufgegriffen, weil es rechtlich in Deutschland nicht umsetzbar ist. Unsere nationale Gesetzgebung ist an die die Umesetzung der EU-Transportverordnung gebunden, die allein für die grenzüberschreitenden Transporte innerhalb der EU und in Drittländer zuständig ist. 

Es wäre reine Augenwischerei etwas in unser Tierschutzgesetz zu schreiben, wenn in Drittländern nicht rechtssicher vollzogen werden kann und europarechtlich nicht möglich ist.  

Fakt ist: Bei den Tiertransporten besteht eine ausschließliche Zuständigkeit der EU, die eine Sperrwirkung für Mitgliedsstaaten bedeutet. Demnach dürfen Mitgliedsstaaten nur tätig werden, wenn sie von der Union dazu ermächtigt werden oder wenn sie Rechtsakte der Union durchführen. Insofern versuchen wir über alternative Wege Einfluss auf die Bedingungen für Tiertransporte in Drittländer zu nehmen, indem wir uns beispielsweise auf EU-Ebene für bessere Regelungen für Tiertransporte und einen Ausbau des Datenbanksystems TRACES einsetzen. Wir begrüßen auch die jüngsten Verschärfungen der deutschen Tierschutztransportverordnung, wonach tierwohlgerechtere Maßnahmen im Bereich Temperaturanforderungen, innerstaatliche Transportdauer, Mindestalter und behördliche Kontrolle.

Mit freundlichen Grüßen 
Oliver Luksic

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