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Oliver Luksic
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Frage von Philipp L. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Verdienstgrenze für Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr Herbst,
am 01.01.2020 wurde die umsatzsteuerbefreite Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von 17.500 auf 22.000€ erhöht. Dies war die erste Erhöhung seit mindestens 2010 (ältere Gesetzestexte konnte ich nicht finden). Diese Grenze sollte dringend erhöht werden, da die Lebenshaltungskosten in den letzten 2 Jahren massiv gestiegen sind und diese 22.000 brutto abzüglich aller Sozialabgaben/Steuern ein Leben am Existenzminimum bedeuten. Des Weitern sollte man für Menschen, welche zur Zeit in unsicheren/befristeten/keinen Arbeitsverhältnissen stehen, einen Anreiz schaffen, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen. Dafür würde sich eine deutliche Erhöhung des Freibetrages anbieten.

Danke
Philipp L.
Dresden

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Digitalisierung und Entbürokratisierung von Steuerverfahren ist von wesentlicher Bedeutung für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. So hat auch die Erhöhung des Schwellenwerts für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer auf 22.000 EUR vor drei Jahren gezeigt, wie wichtig diese vor allem für Start-Ups und Neugründer ist.

Eine Ausweitung dieser Regelung ginge jedoch gesamtwirtschaftlich gesehen möglicherweise mit einem Wettbewerbsvorteil gegenüber den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen einher und würde so die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringen.

Wir werden diskutieren und prüfen, ob eine erneute Anhebung des Schwellenwerts für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer zielführend und geboten ist, oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Luksic

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