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Oliver Luksic
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Frage von Erhard P. •

Was tut die FDP gegen das andauernde Unrecht bei der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln. Mitte Dezember 2019 wurde das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen gelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersvorsorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird.

Die FDP-Fraktion war im Jahr 2004 übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die damals eingeführte Doppelverbeitragung gestimmt hat. Rot-Grün hatte damals auch die Stimmen der Union erhalten.

Die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag war nicht unsere bevorzugte Lösung. Nichtsdestotrotz führt diese zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Alle Betroffenen haben nun Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sein werden.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic