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Oliver Luksic
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Frage von Esther L. •

Wann und ob wird die pauschale Beihilfe in Saarland eingeführt?

Sehr geehrter Herr Luksic,
es gibt bestimmte Gründe ( siehe VdK ), warum Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung - statt in der privaten Krankenversicherung - sind. Es widerspricht der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber bestimmte Beamte. Beamte, die in der privaten Krankenversicherung sind, werden mit Beihilfe unterstützt und Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, bekommen keinerlei Unterstützung. Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ( 100%). Die private Krankenversicherung nimmt auch keine Rücksicht auf die persönlichen Lebensverhältnissen im Alter. Die pauschale Beihilfe würde den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Auch im öffentlichen Dienst herrscht in manchen Bereichen z.B. Polizei Fachkräftemangel. Ein Beamter sollte endlich eine echte Wahlfreiheit bezüglich den Krankenkassen erhalten. Es kann ja nicht angehen, dass manche Beamte unterstützt werden und andere nicht.

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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Beamte können zu Beginn ihrer Laufbahn frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Derzeit sind 93 Prozent der Beamten privat versichert. Die private Krankenversicherung bietet Beamten sowie ihren Angehörigen einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten ist. Passend zum Beihilfesatz schließt die PKV die Absicherung zu 100 Prozent. Die Möglichkeit, sich unabhängig von der Besoldungshöhe privat krankenversichern zu lassen, ist ein maßgeblicher Attraktivitätspfeiler des Berufsbeamtentums. Die Kombination aus PKV und individueller Beihilfe ist nicht nur kostengünstig, sondern bietet auch einen hohen, maßgeschneiderten Leistungsumfang. Beamte, die sich gesetzlich versichern wollen, können dies tun. Die Konsequenz ist allerdings, dass sie sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der GKV selbst voll tragen müssen.

Seit Kurzem bieten mehrere Bundesländer ihren Beamten eine so genannte pauschale Beihilfe an. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Einmal entschieden, sind die Beamten an das jeweilige Krankenversicherungssystem gebunden. Wer den Wohnsitz wechselt und in ein Bundesland zieht, das die pauschale Beihilfe nicht unterstützt, muss die GKV-Kosten wieder zu 100 Prozent selbst zahlen. Was als „Stärkung der Wahlfreiheit von Beamten“ verkauft wird, hat in Wirklichkeit rein ideologische Gründe, denn es wird damit nur versucht, das Projekt der Bürgerversicherung in Teilschritten einzuführen. Dies lehnen wir als FDP-Bundestagsfraktion ab.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Luksic

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