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Oliver Luksic
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Frage von Helmut O. •

Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr L., die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.Otten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen genannten Erwägungen der Bundesregierung, die Kassenbeiträge ungeimpfter Menschen zu erhöhen, sind mir nicht bekannt. Hier liegt wohl ein Missverständnis vor, da es sich um einen Vorschlag des bayrischen CSU-Gesundheitsministers Holetschek handelt, den sich die Bundesregierung nicht zu eigen macht.

Ich werbe grundsätzlich für das Impfen, eine generelle Impfpflicht sehe ich aber sehr skeptisch. Es ist ein erheblicher Eingriff in Grundrechte, die tatsächliche Umsetzbarkeit ist sehr schwierig und auf dem Weg in die Endemie stellt sich die Frage ob dies zielführend ist. Eine sterile Immunität gibt es nicht, die Frage wie viele Impfungen verpflichtend sein sollen ist unklar. Eine Alternative zu einer allgemeinen Impfpflicht bzw. einem Bußgeld im Verweigerungsfall könnte stattdessen ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die niedergelassenen Ärzte sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Luksic

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