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Oliver Luksic
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Frage von Heike B. •

Frage an Oliver Luksic von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2019.

Im Zuge der Digitalisierung betreten insbesondere in der Personenbeförderung immer mehr Unternehmen mit innovativen Konzepten den Markt. Die Bundesregierung kommt jedoch hinsichtlich der vielen neuen Formen in der Personenbeförderung nicht hinterher. Aus diesem Grund bedarf es einer Anpassung des Personenbeförderungsgesetztes an die Ansprüche des digitalen Zeitalters.

Um in Zukunft unökonomische und unökologische Leerfahrten zu verhindern, muss die Rückkehrpflicht aus unserer Sicht für Mietwagen aufgehoben werden. Leerfahrten entstehen aber auch, weil Taxiunternehmer potenzielle Gäste nur in dem Bundesland der Anmeldung und Konzessionsaustellung aufnehmen dürfen. Ein Taxi darf beispielsweise einen Fahrgast von Berlin Mitte zum Flughafen Schönefeld in Brandenburg mitnehmen, muss allerdings die Rückfahrt allein antreten. Aus diesem Grund setzen wir Freien Demokraten im Bundestag uns für eine bundeseinheitliche Regelung des Laderechts ein.

Zusammenfassend geht es uns Freien Demokraten bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetztes darum, Chancen und Innovationen in der Mobilität zu ermöglichen – sowohl für bewährte, als auch für neue Anbieter.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic

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