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Oliver Luksic
FDP
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Frage von Ingo W. •

Frage an Oliver Luksic von Ingo W. bezüglich Umwelt

Guten Tag
Dass die Energiewende kommen muss, sehen wir wohl alle so. Aber über das ´´Wie´´ hätte ich folgende Fragen:
1. Da mittlerweile bekannt ist, dass sich die Windkraftanlagen in der Südhälfte von Deutschland ohne die von uns allen bezahlte EEG-Einspeisevergütung nicht für die Profiteure (Gemeinden, Anlagenbetreiber, Grundstücksbesitzer) rechnen können, hätte ich dazu gerne Ihre Einstellung gehört.
2.Wie ist Ihre Meinung zu den für einen profitablen Betrieb nötigen fehlende Speichermöglichkeiten, ohne die die bisherigen Kraftwerke als Sicherheits-Kraftwerke (meistens im teuren und unrentablen Stand-By-Modus)weiter mitlaufen und sogar neue Kraftwerke gebaut werden müssen, da hierzu noch keine Lösung in Sicht ist.
3.Wie stehen Sie zu der Zerstörung unserer Heimat und Umwelt (sogar unsere Erholungswälder sollen durch die Mega-Wka´s zerstört werden, siehe Bostalsee) Hier plant man mitten in die umliegenden touristisch genutzten Wälder um Bosen mehrere 200 Meter hohe Mega-Windkraftanlagen . Dies in ein mit von Land und Kreis mit Millionen gefördertes Tourismusgebiet!
Auf Ihre Antwort freut sich Ingo Weirich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weirich,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Der FDP ist bewusst, dass der Bau, die Nutzung und der Betrieb von Windenergieanlagen Auswirkungen auf Natur und Landschaft hat. Bei allem Verständnis für die in vielen Fällen sehr berechtigte Kritik darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die Beschlüsse der von uns mitgetragenen Bundesregierung zur Energiewende dem Wunsch und politischen Willen der bei weitem überwiegenden Mehrheit in Deutschland Rechnung tragen. Diese mehrheitliche Einschätzung ist bis heute übrigens in der Grundaussage unverändert.

Die FDP steht zur Energiewende. Für uns ist dabei jedoch entscheidend, dass die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie erhalten bleiben und die Umweltverträglichkeit weiterhin verbessert wird. Mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbaren Energien am gesamten Strommix müssen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker marktwirtschaftlichen Mechanismen folgt. Die Maxime der Liberalen lautet deshalb: Raus aus der Planwirtschaft, rein in die Marktwirtschaft.

In der Vergangenheit war das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), mit seinen festen Einspeisevergütungen, ein wirksames Instrument zur Förderung von Techniken in einem Nischenmarkt. Dies hat dazu geführt, dass Ausbauziele erreicht und sogar übererfüllt wurden. Allerdings hat dies auch zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt, die von den Stromkunden zu schultern ist. Außerdem gibt das heutige EEG kaum Preissignale für eine nachfragegerechte Einspeisung, was beispielsweise die Wettbewerbsvorteile des Biogases zunichtemacht. Deshalb spricht sich die FDP entschieden für eine grundlegende Reform des EEG aus. Unser Ziel muss sein, dass wir die Basis für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und den sozialen Zusammenhalt nicht gefährden. Energie muss für alle Bürger, mittelständischen Betriebe, Handwerk und Industrie bezahlbar bleiben.

Absehbar ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 viel schneller voran geht als geplant. Dies erfordert grundlegende Anpassungen an die neue Rolle der erneuerbaren im Strommarkt. Generell geht es um den Aufbau eines komplett neuen Energiesystems bis 2050. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Zubau in einer Weise erfolgt, die stabile Netze gewährleistet. Produzenten müssen deshalb mehr Verantwortung für ihr Produkt übernehmen und dazu veranlasst werden, ihren Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies geht nur, indem die erneuerbaren Energien an den Markt herangeführt werden und sich also nach Angebot und Nachfrage richten müssen. Wir Liberalen schlagen u.a. vor, dass die Förderung weg von der festen Einspeisevergütung und hin zur Direktvermarktung umgestellt wird. Ausnahmen sind nur für sehr kleine Anlagen denkbar. Produzenten mit neuen Anlagen sollen sich einen Kunden suchen müssen, statt den Strom unabhängig vom Bedarf beim Netzbetreiber abzuliefern. Dabei soll Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Preiszuschlag unterstützt werden, aber generell sollen die Erlöse am Markt erzielt werden. Außerdem befürworten wir automatische Förderkürzungen bei Überschreiten vorgegebener Ausbauziele.

Langfristig ist ein europäisches Mengenmodell unser Ziel, bei dem ein bestimmter Anteil an erneuerbarem Strom, im Energiemix von Anbietern enthalten sein muss, um somit einen Mindestanteil erneuerbarer Energien an den kostengünstigsten Standorten Europas zu produzieren. Dieser Anteil entspricht den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung (35 Prozent bis 2020, 50 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050). Die Energieversorger müssen nachweisen, dass sie die entsprechende Menge an Strom aus Erneuerbaren Energien vertreiben. Der Nachweis erfolgt über Zertifikate. Dabei bleibt es dem Markt überlassen, welche Form von regenerativen Energien den Strom produzieren. Dadurch entsteht wieder mehr Wettbewerb und ein größerer Anreiz in möglichst effiziente Energieträger zu investieren. Am Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien halten wir im Grundsatz fest, er soll aber für Großanlagen befristete in Regionen mit instabiler Netzsituation ausgesetzt werden können. Die FDP steht als Rechtsstaatspartei im übrigen für Bestandsschutz für Bestandsanlagen, insbesondere bei der Vergütung. Ich werde mich in den kommenden Jahren jedoch intensiv dafür einsetzen, dass die von Ihnen genannten Probleme Gehör und Berücksichtigung finden, wenn es an die überfällige Überarbeitung des EEG geht. Mit diesem Anliegen durchzudringen, wird am ehesten gelingen, wenn die FDP an der Regierung beteiligt bleibt.

Für die konkrete Situation in unserer Region lassen Sie mich abschließend an die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Saarland erinnern: Nach § 35 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch stehen öffentliche Belange einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, wenn hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Hierdurch erhalten Gemeinden die Möglichkeit, den Ausbau der Windenergie durch die Ausweisung von Vorranggebieten zu steuern. Die Gemeinden können im Flächennutzungsplan bestimmte Flächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen, so dass im Rest der Gemeinde der Bau von Windkraftanlagen nicht mehr nach § 35 Abs. 1 Nummer 5 BauGB privilegiert und daher in der Regel unzulässig ist. Hierdurch erhalten die Gemeinden vor Ort eine starke Stellung.

Die Frage ist, ob Groß-Windkraftanlagen mit all den schädlichen Nebenwirkungen für Mensch, Natur und Tourismus unbedingt in einem der dichtbesiedelsten Bundesländer stehen müssen. Ein Windkraft-Wildwuchs lehnen wir strikt ab. Wir setzen uns im Saarland daher grundsätzlich dafür ein, auf die Ausarbeitung kommunaler Flächennutzungspläne hinzuwirken, in denen die Kommunen vor Ort selbst darüber entscheiden, welche Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden und dabei möglichen anderen Auswirkungen, z.B. auf den Tourismus, Rechnung tragen können. Insbesondere müssen hier die Bürgerinnen und Bürger gehört werden. Hier halte ich eine Volksbefragung für sinnvoll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position ausreichend darlegen und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Oliver Luksic

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