Frage an Oliver Luksic von Jan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Luksic,
da Sie und ihre Partei die Offenlegung der Bezüge des Hr. Steinbrück explizit gefordert haben interessiert mich warum Sie (ebenso wie ihre Kollegin Fr. Schön) dagegen gestimmt haben? Wenn jemand etwas von anderen einfordert, wie die Offenlegung der Bezüge auf €uro und Cent so sollte er doch dieselben Massstäbe bei sich selbst anlegen.
Oder sind Sie anderer Meinung?
mfg
Jan Leidinger
Sehr geehrter Herr Leidinger,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften. Gerne werde ich Ihnen meine Position diesbezüglich darlegen und erklären, warum ich bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag gegen den Antrag der GRÜNEN und der SPD gestimmt habe.
Ich halte es generell für den richtigen Weg, für Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten zu sorgen. So können die Wählerinnen und Wähler auf eventuelle Interessenskonflikte bei der Ausführung des Amtes aufmerksam gemacht und Vertrauen in unser politisches System gestärkt werden.
Ich möchte allerdings auch noch einmal betonen, dass ich selbst nicht gefordert habe, dass Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offengelegt werden sollen. In der Fernseh-Diskussion Saar Talk habe ich Peer Steinbrück in dieser Sache sogar deutlicher unterstützt als seine Parteikollegin Elke Ferner. Ich halte Nebeneinkünfte für sachgerecht, solange ein Abgeordneter sein Mandat trotzdem angemessen ausüben kann. Ob bei 89 Vorträgen, die Peer Steinbrück außerhalb des Bundestages gehalten hat (im Vergleich zu 4 im Parlament bis zu seiner Nominierung als Kanzlerkandidat) noch die Rede von einer Nebenbeschäftigung sein kann, ist eine andere Frage. Zudem verlieren natürlich gerade die SPD und ihr Kandidat, die immer wieder eine Begrenzung von Gehältern fordern, hier an Glaubwürdigkeit bei Stundenlöhnen bis zu 20.00 Euro.
Der Antrag der Opposition sah vor, zum Einen die genaue Höhe der Zahlungen deutlich zu machen und zum Anderen die Herkunft der Gelder zu veröffentlichen. Das halte ich für problematisch, denn eine solche Veröffentlichung würde tiefe Einblicke in den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und Freiberuflern geben. Selbstständige wären dadurch extremen Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt und vom Engagement als Volksvertreter abgeschreckt. Anwälte müssten beispielsweise nicht nur genau angeben, was sie verdienen, sondern auch, von welchen Mandanten ihre Einkünfte stammen. Auch auf andere Berufsgruppen wie Ärzte, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, würde dies zutreffen. Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein. Ein Mandant oder Patient muss sich auf Diskretion und Verschwiegenheit in solch sensiblen Bereichen verlassen können. Es ist wichtig, dass im Bundestag auch freie Berufe einen Platz haben.
Deshalb konnte ich dem Vorschlag der Opposition nicht zustimmen. Ich begrüße hingegen das vorgeschlagene 10-Stufenmodell, anstelle der bisherigen 3-stufigen Veröffentlichungspflicht. So wird eine gute Balance zwischen dem berechtigten Interesse der Wähler an einer größtmöglichen Transparenz und den Persönlichkeitsrechten der Abgeordneten hergestellt. Die Einkommensstufen stellen dabei festgelegte Schwellenwerte dar, so dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, wann eine politische Einflussnahme vermutet werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oliver Luksic