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Oliver Luksic
FDP
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Frage von Thomas G. •

Frage an Oliver Luksic von Thomas G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Luksic,

sie werden mit der Aussage zitiert, das Verbot der Warnung vor starren Kästen sei nicht mehr zeitgemäß, da in der Praxis häufig angewandt und selten geahndet.

http://web.de/magazine/auto/verkehr-service/16265962-zeitung-schwarz-gelb-blitzerwarner-legalisieren.html
Gilt ähnliches dann auch für andere Verstöße gegen Normen, wie z.B. Falschparken, Steuerhinterziehung, innerfamiliäre Gewalt, ......, die oft schon Praxis sind und selten geahndet werden?

Besteht der Sinn von nicht vorhersehbaren Kontrollen nicht darin, die Menschen dazu zu bewegen, sich generell regelkonform zu verhalten?

Im Extrem sähe Ihr Vorschlag so aus, dass überall, wo Geschwindigkeitsbeschränkungen sind (ich gehhe davon aus, dass diese sinnvoll sind, sonst sollten sie tatsächlich abgeschafft werden), ein starrer Kasten installiert wird, vor dem dann jeder, der ein Navi hat, gewarnt wird, damit er "wirklich angepasst" fährt.

Glücklich auch, wer ein Navi hat, wer keins hat, darf ruhig weiterzahlen.

Werden Sie demnächst auch eie Technologie erlauben, die Steuerhinteziehern ankündigt, wenn das Finanzamt kommt, damit die Steuerzahler auch wirklich angepasst Steuern zahlen?

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Grebenstein

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grebenstein,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit einiger Zeit schon erfreuen sich mobile und vor allem immer kostengünstigere Navigationssysteme großer Beliebtheit bei Autofahrern. Navigationssysteme mit Radarwarnern gehören auf den neuen Smartphones mittlerweile zum technischen Standard. Bisher sind aber Geräte, die dazu dienen, den Autofahrer vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen, nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland verboten. Das Verbot sollte dazu dienen, dass sich Verkehrsteilnehmer nicht mithilfe technischer Unterstützung den Überwachungen entziehen und damit die vorbeugende Wirkung aushebeln. Stattdessen muss in jeder Situation damit gerechnet werden, dass derjenige, der rast, auch erwischt wird.

Warnhinweise aus Navigationssystemen und Handys helfen angepasst zu fahren und sollten nicht verboten sein. Die bislang verbotene Benutzung von Navigationsprogrammen mit Radarwarnern ist aber oft schon Praxis und wird auch selten geahndet. Wir wollen erlauben, was technisch möglich und sinnvoll ist, damit die Fahrer an den besonderen Gefahrenstellen im Straßenverkehr, an denen sich die festinstallierten Blitzanlagen befinden, auch wirklich angepasst fahren. Im Übrigen wird dann auch über eine längere Strecke angepasst gefahren, denn das Blitzgerät wird nicht punktgenau, sondern eine Art „Blitzerzone“ mit einem Radius von ca. 500 Metern angezeigt wird.

Das Verbot der Warnung vor starren Kästen ist nicht mehr zeitgemäß und muss daher im Rahmen der „Punktereform“ von Verkehrsminister Ramsauer auf den Prüfstand gestellt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt derzeitige Initiativen. Die Nutzer der Radarwarner sollen nicht kriminalisiert werden. Stattdessen muss genau beleuchtet werden, inwieweit die Verkehrssicherheit durch den Einsatz von Radarwarngeräten gefährdet ist. Es geht auf keinen Fall darum, „Verkehrsrowdys“ nicht mehr zu verfolgen. Deswegen diskutieren wir auch nur die Freigabe von Radarwarnern für festinstallierte Blitzanlagen. Vor mobilen Geschwindigkeitsmessungen soll auch in Zukunft nicht gewarnt werden, sodass die Raser weiterhin das Gefühl behalten, sie könnten sich einer Verkehrskontrolle nicht entziehen.

Letztlich geht es um die Kernfrage, ob der Staat will, dass Autofahrer langsam fahren oder dass sie möglichst viel geblitzt werden. Geht es um die Verbesserung der Verkehrssicherheit oder nur um zusätzliche Einnahmen? Ich bin der Überzeugung, dass die Verkehrssicherheit ganz klar im Vordergrund stehen muss und deswegen ein nicht mehr zeitgemäßes Verbot der Warnung vor starren Kästen auf den Prüfstand gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Luksic MdB

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