Frage an Oliver Luksic von Kurt M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Luksic,
bis zu welchem Punkt sind sie bereit sich dafür einzusetzen, dass die Geretteten an den Kosten für ihre Rettung selbst zu beteiligen sind?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Meisinger
Sehr geehrter Herr Meisinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Schon heute ist es möglich, Gerettete an den Kosten ihrer Rettung zu beteiligen. Die generelle gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von Seiten der Versicherten bezieht sich auf jede einzelne Fahrt und beträgt mind. fünf und maximal zehn Euro (grundsätzlich gilt 10% des Fahrpreises). Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen der Rettungsdienste und anderer Krankentransporte nicht durch landesrechtliche oder kommunalrechtliche Bestimmungen festgelegt werden, schließen die Krankenkassen oder ihre Landesverbände Verträge über die Vergütung dieser Leistungen mit geeigneten Einrichtungen oder Unternehmen.
Handelt jemand grob fahrlässig und provoziert dabei eine Situation, aus der er gerettet werden muss, halte ich eine über angemessene (also ggf. über die Mindestbeteiligung hinausgehende) Kostenbeteiligung für angemessen. Über Ausnahmen, wie z.B. Suizidversuche, muss man allerdings gesondert urteilen.
Mit besten Grüßen,
Ihr
Oliver Luksic