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Oliver Luksic
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Frage von Rudolf K. •

Frage an Oliver Luksic von Rudolf K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Luksic,

ich bin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bei mir steht eine Untersuchung des Dünndarms an. Eine risikolose und aufschlussreiche Untersuchungsmethode ist die Video-Kapsel-Endoskopie. Leider wird diese von meiner Krankenkasse (Knappschaft) nicht als Kassenleistung anerkannt. Alle privaten Versicherungen aber erstatten diese Leistung.

Bei Kassenpatienten wird stattdessen ein MRT durchgeführt. Bei dieser Untersuchungsmethode sind für mich Komplikationen zu befürchten, da ich eine Kontrastmittelallergie habe und beim Abbau des Kontrastmittels durch die Nieren kann es ebenfalls zu Störungen kommen. Auch würde ich einer zusätzlichen Strahlenbelastung ausgesetzt, da ich seit meiner Prostatektomie im Jahre 2008 und deren Untersuchungsmethoden in der Vergangenheit erheblich davon betroffen gewesen bin.

Obwohl ich die Video-Kapsel-Endoskopie aus meiner eigenen Tasche bezahlen würde, ist die Knappschaft nicht bereit, mir die Kosten in der Höhe zu erstatten, wie sie bei der Leistung des MRT angefallen wären.

Wann hört diese Zweiklassenmedizin endlich auf?

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Kiefer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kiefer,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte, soweit es mir möglich ist, auf Ihren besonderen Fall einzugehen.

Da die Entscheidung in Ihrem Fall beim Gemeinsamen Bundesausschuss und damit der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) liegt, kann die Politik hier nicht unmittelbar einwirken. Daher ist es mir leider nicht möglich, auf Ihren konkreten Fall genauer einzugehen. Für den Unmut, der aus der von Ihnen geschilderten Situation resultiert, habe ich allerdings Verständnis.

Sie weisen berechtigterweise auf den Bedarf an so genannten Mehrkostenregelungen hin.
Dass Patienten in der GKV, die innovative medizinische Behandlungen nutzen wollen, diese komplett aus eigener Tasche zahlen müssen, muss geändert werden. Denn dies schränkt die Wahlfreiheit der Patienten erheblich ein. Daher fordern wir, dass die Versicherten künftig nur die Differenz zwischen GKV-Leistung und moderner Therapie privat abrechnen müssen.

Dies ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen des Koalitionsvertrages: wir prüfen, wo weitergehende Mehrkostenregelungen sinnvoll sind und zum Tragen kommen können.

Ich kann gerne versuchen, Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn Sie sich direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Luksic, MdB

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