Frage an Oliver Krischer von Katha B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Guten Tag,
am 3. November urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Bau des gigantischen Fehmarnbelttunnel.
Trotz zahlreicher starker Gegenargumente tragen die Grünen als Teil der Regierungskoalition in Kiel dieses unverhältnismäßige Bauvorhaben und den tragischen Eingriff in unsere Ostee mit.
Wie kann das sein? Wie ist das mit grüner Politik vereinbar?
Es gibt zahllose Planungsmängel. Unsere Ostsee, unsere Flora und Fauna werden erhebliche unumkehrbare Schäden davontragen. Es werden beim Bau CO2-Massen entstehen, die die Klimakatastrophe weiter befeuern.
Und all dies, wegen eines eigentlich gar nich vorhandenen Verkehrs. Wegen eines Verkehrs, für den nicht einmal eine Umgehungsstraße genehmigt würde.
Auch die Grünen in Kiel tragen diesen unvorstellbar großen, schädlichen und mit explodierenden Kosten behafteten Bau mit. Sie sitzen nicht in Kiel, gleichwohl sind Sie Abgeordneter im Bundestag und gehören der gleichen Partei an. Ich frage Sie, wieso stellen sich weder die Grünen in Kiel, noch die BundesGrünen diesem Bau entgegen?
Wir steuern auf eine Klimakatastrophe zu und können mit dieser massive Schädigung unserer Ostsee weder die Katastrophe, noch den Artenschwund weiter befeuern.
Wir alle haben eine Verantwortung gegenüber künftigen Generationen und haben mit nichten das Recht unseren Planeten für momentanen Profit, für momentane Befriedigung von Bedürfnissen und Wünschen zu schädigen und künftiges Leben zu gefährden.
Mit freundlichen und besorgten Grüßen
K.B.
Sehr geehrte Frau Blaeser,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an den Positionen der Grünen Bundestagsfraktion zur festen Fehmarnbelt-Querung. Nach Rücksprache mit meinem Fraktionskollegen, Konstantin von Notz, der das Thema innerhalb der Fraktion federführend seit 10 Jahren betreut und den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein für die Grünen verhandelt hat, möchte ich Ihnen antworten.
Zu Recht weisen Sie, genau wie wir in etlichen parlamentarischen Initiativen und öffentlichen Stellungnahmen, das hohe ökologische Risiko und den geringen verkehrspolitischen Nutzen der geplanten festen Fehmarnbelt-Querung an. In den vergangenen Wahlperioden haben wir immer wieder Initiativen in den Bundestag eingebracht, die die Bundesregierung als Vertragspartner der dänischen Seite dazu aufgefordert haben, sich endlich ehrlich zu machen, die vielfachen Risiken, auch für die öffentliche Haushalte endlich zur Kenntnis zu nehmen und eine ergebnisoffene Neubewertung des Projekts vorzunehmen. Das lehnt die Bundesregierung bis heute ab.
Die Grünen in Schleswig-Holstein wären, selbst wenn es auch nur eine andere Partei gäbe, die das Projekt ebenfalls ablehnt, was eben nicht der Fall ist, gar nicht in der Lage, das Projekt zu stoppen. Denn wie bereits dargestellt, ist der Bund und eben nicht die Landesregierung in Schleswig-Holstein, Vertragspartner. Genau auf diesen Umstand machen wir seit Jahren aufmerksam und setzen uns im beschriebenen Sinne für eine Überprüfung des Projekts auf Bundesebene ein. Unsere Beschlusslagen könnten da, sowohl als Fraktion als auch als Bundespartei, klarer nicht sein. Vor diesem Hintergrund erinnern wir die Projektbefürworter an ihre über viele Jahre in der Region gemachten Versprechen, von denen man heute wenig wissen will, beispielsweise beim übergesetzlichen Lärmschutz.
Mit zahlreichen Diskussionen und Vor-Ort-Terminen mit anderen Bundes- und Europaabgeordneten sowie beispielsweise den „Beltrettern“ und Umweltverbänden wie dem NABU machen wir seit Jahren auf die Unverhältnismäßigkeit des Projekts und die ökologisch wie ökonomisch extrem fragwürdigen Planungen aufmerksam. Das werden wir auch weiterhin tun. Durch Initiativen, wie zuletzt zum Lärmschutz, bringen wir das Thema regelmäßig im Bundestag auf die Tagesordnung.
Wir werden die Bundesregierung auch weiterhin daran erinnern, dass sie als Vertragspartner der dänischen Seite in der Pflicht ist, sich mit all diesen Fragen endlich angemessen zu beschäftigen und die seit Jahren von Ihnen, uns und den Rechnungshöfen erhobene Forderung nach einer ehrlichen Kostenkalkulation als Grundlage einer ergebnisoffenen Neubewertung des Projekts bis heute, auch 12 Jahre nach Unterzeichnung des Staatsvertrags, noch immer nicht erfüllt ist.
Erst im Juli 2020 haben wir das Vorhaben zuletzt im Plenum des Deutschen Bundestags diskutiert und unsere Kritik am Vorgehen der Großen Koalition noch einmal vorgetragen. Das Video der Bundestagsrede meines Kollegen Konstantin von Notz zum Thema finden Sie hier: https://dbtg.tv/fvid/7455813
Mit Spannung und Hoffnung erwarten auch wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 3. November, dessen Verhandlungen wir intensiv verfolgt haben.
Freundliche Grüße
Oliver Krischer