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Oliver Kaczmarek
SPD
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Frage von Werner R. •

Sehr geehrter Herr Kaczmarek, erhalten die Abgeordneten des Bundestages auch die Energiekostenbeihilfe und was denken Sie darüber, daß Rentner keinen Anspruch haben? Danke für eine Antwort.

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Sehr geehrter Herr R.,

die Energiepreispauschale geht ausschließlich an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung jedoch als sonstige Einkünfte gewertet wird, gehören Bundestagabgeordnete nicht zu der begünstigten Gruppe und erhalten den Energiekostenzuschuss somit nicht.

Die aktuellen finanziellen Mehrbelastungen treffen viele Bürger*innen sehr hart. Die Bundesregierung versucht mit den zwei Hilfspaketen, das Gröbste abzufedern. Jedoch kann sie nicht alle entstehenden Mehrkosten decken. Darum wurde sorgsam abgewogen, welche allgemeinen und welche gruppenspezifischen Entlastungen auf den Weg gebracht werden sollen. In diesen Paketen standen die Arbeitnehmer*innen im Fokus. Diese haben während der Corona-Pandemie zum Teil immense Einkommenseinbußen erleiden müssen. Durch diese negative Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus hätte auch das allgemeine Rentenniveau sinken müssen, da es an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Wir als SPD haben diese Rentenabsenkung durch gesetzliche Regelungen ausgeschlossen. Das heißt, Rentner*innen hatten in der Krise keine Kürzungen und profitierten danach von einem wieder steigenden Lohnniveau. Dennoch enthalten die beschlossenen Hilfspakete auch mehrere Maßnahmen, welche Rentner*innen entlasten.

 So erhalten auch Rentner*innen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro werden wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmal verdoppeln. Damit werden zum Juli 2022 Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherungssysteme 200 Euro ausgezahlt. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieher Rentner*innen. Sie profitieren von dem Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro.

Natürlich profitieren Rentner*innen aber auch von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso von der Einführung des 9-Euro-Tickets.

Fest steht auch, dass die Renten ab dem 1. Juli 2022 kräftig steigen werden: 5,35 Prozent in Westdeutschland - die größte Erhöhung seit 40 Jahren und 6,12 Prozent in Ostdeutschland - die größte Erhöhung seit 1994. So werden bereits Durchschnittsrentner*innen mit rund 900 Euro gesetzlicher Rente nach sechs Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld bekommen haben als diejenigen, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten, welcher zudem voll zu versteuern ist.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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