Anerkannte Berufsausbildungen im Rahmen der Bewerbung für das Studium der Humanmedizin.
Gibt es einen Grund weshalb die Aubildung zum "operationstechnischen Assistenten" im Rahmen der Bewerbung für das Studium der Humanmedizin in zwei der drei Auswahlquoten berücksichtigt wird, die höherwertige Ausbildung zum "chirurgisch-technischen Assistenten" jedoch nicht?
Ist geplant diesen Ausbildungsberuf ebenfalls in die Liste aufzunehmen, bzw. warum wird er nicht aufgenommen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der unterschiedlichen Berücksichtigung der Ausbildungen "Operationstechnische Assistenz" (OTA) und "Chirurgisch-technische Assistenz" (CTA) im Rahmen der Bewerbung zum Studium der Humanmedizin.
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.
Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz ist der Bund für die Regelung der Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen zuständig. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Bewerbung zum Studium der Humanmedizin kann nur erfolgen, wenn die Ausbildung in der Liste der anerkannten Gesundheitsfachberufe des Bundesministeriums für Gesundheit aufgeführt ist.
Im Jahr 2019 wurde eine bundeseinheitliche Neuregelung der Heilberufe verabschiedet, die erstmals eine bundeseinheitliche Ausbildung für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA) und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA) vorsieht. Ziel des Bundestagsbeschlusses vom 7. November 2019 war es, verlässliche Regelungen für die Ausbildung im Gesundheitswesen zu schaffen und damit die Patientensicherheit zu stärken. Eine Ausweitung auf die Ausbildung zum Chirurgisch-technische Assistenten ist derzeit nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek