Frage an Oliver Kaczmarek von Katrin G. bezüglich Familie
Hallo Herr Kaczmarek,
schön,dass sich ein Politiker aus dem Kreis Unna mal Zeit für die Fragen der Bürger nimmt.
Es geht um das Thema Familienplanung..Elterngeld hin oder her.
Kann es sein, dass man damals bei der Einführung des Elterngeldes einfach diejenigen vergessen hat, wo die Frau Hauptverdiener ist, und der Mann durch Lohnsteuerklasse 5 und Teilzeitjob viel weniger Geld verdient?
Es kann doch nicht sein, dass man sich Kinder wünscht, und vorab Geld ansparen muss, um die ca. 500-600 Eur Geldeinbußen pro Monat!!kompensieren zu können,wohl gemerkt für das eine Jahr Elterngeld.
mal ganz zuschweigen von der Erstausstattung...
wo kann da die Rede sein von Einkommenssicherung, wenn die frau 1 jahr zu Hause bleiben will
oder ist es hier gewollt, dass die Frau nach 8 Wo wieder Vollzeit arbeiten geht???
Da frage ich mich echt, ob man nicht besser in hartz 4 geht..und dann auch kein Problem mit der babyerstausstattung,hat...da scheint man irgendwie sorgenfreier Kinder in die welt zu setzen, ohne groß rechnen zu müssen...so kommt es mir zumindest teilweise vor.
haben Sie einen Tipp, wie man es machen könnte?
Ich freue mich auf ihre Antwort
MFG
K.G
Sehr geehrter Frau Grassart,
vielen Dank für Ihre Email. Entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst dazu komme Ihnen zu antworten.
Das Elterngeld war von unserer früheren Familienministerin Renate Schmidt nach skandinavischem Vorbild entwickelt, von der SPD 2005 im Koalitionsvertrag mit der Union verankert und schließlich in der Großen Koalition gesetzlich umgesetzt worden.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 12 bis 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung ihres Kindes widmen wollen und deshalb auf Ein-kommen verzichten. Es ist als Lohnersatzleistung ausgestaltet und kann grundsätzlich für 12 bzw. 14 Monate (bei Inanspruchnahme von mindestens zwei Partnermonaten) nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Die Partnermonate werden gewährt, wenn jeder Elternteil seine Erwerbstätigkeit für mindestens zwei Monate zum Zweck der Betreuung des Kindes unterbricht.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Anknüpfung an das individuelle Erwerbseinkommen: Dabei beträgt die Elterngeldleistung prozentual mindestens 67 Prozent (Lohnersatzrate) des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro (Mindestelterngeld) und höchstens 1.800 Euro (Höchstbetrag) monatlich.
Mit der Einführung des Elterngeldes wurden drei politische Ziele verfolgt:
- Das Elterngeld unterstützt Eltern gezielt in der Frühphase der Elternschaft
- Das Elterngeld sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Das Elterngeld stärkt die Partnerschaftlichkeit in der Kindererziehung
Das Elterngeld soll vermeiden, dass Eltern gezwungen werden, lange aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu müssen. Das frühere Erziehungsgeld hatte längere Erwerbsunterbrechungen von Müttern begünstigt, die sich oft zu uneinholbaren beruflichen Nachteilen entwickelten und Armutsrisiken sowie die Gefahr der Abhängigkeit von anderen Transferleistungen oder fremden Einkommen vergrößerten. Parallel zur Einführung des Elterngeldes haben wir begonnen, ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und bezahlbares Angebot an Bildung und Betreuung für die Kinder zu schaffen.
Dabei geht es nicht darum ein bestimmtes familiäres Rollenbild zu fördern bzw. zu unterstützen. Das Elterngeld ist eine reine Lohnersatzleistung und wie die Eltern letztendlich die 12 bzw. 14 Monate gestalten, ist ihnen vollkommen selbst überlassen. Die Situation der Familien ist sehr unterschiedlich. Mal verdient der Mann mehr, mal die Frau. In bestimmten Fällen will die Frau länger zu Hause bleiben, in anderen der Mann. Eltern können auch gleichzeitig ihre Elternmonate nehmen. Die Eltern müssen abwägen wie sie sich entscheiden. Dabei geht es um verschiedene Kriterien: Finanzen, die aktuelle Situation im Job, der Wunsch bei der Erziehung in den ersten Monaten mit zu wirken. In den meisten Fällen ist es so, dass derjenige bzw. diejenige beim Kind bleibt, der bzw. die deutlich weniger verdient. Diese Entscheidung soll aber durch das Elterngeld nicht beeinflusst werden, sondern das Elterngeld ist nur eine Hilfe, um diese Möglichkeit überhaupt in Anspruch zu nehmen.
Ihrer Anmerkung, dass sie doch vielleicht besser HARTZ-IV beantragen sollten, um finanziell besser da zu stehen, muss ich wiedersprechen. Ab dem 1.1.2011 wird im Zuge des Sparpakets der Bundesregierung das Elterngeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II gestrichen. Darüber hinaus haben Sie nach 12 bzw. 14 Monaten Elterngeld die Möglichkeit wieder in ihren Beruf zu gehen, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek