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CSU
• 23.01.2013

(...) Zur demokratischen Legitimation des Rundfunkänderungsstaatsvertrages darf ich erläutern: Damit der Staatsvertrag bundesweit in Kraft treten kann, muss er von allen 16 Bundesländern angenommen werden. Im demokratischen Meinungsbildungsprozess werden deshalb im Vorfeld Kompromisse ausgelotet, denen alle Länderparlamente zustimmen können. (...)

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CSU
• 21.01.2013

(...) Das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lässt sich eben nicht „kostenlos“ in das Programm der Privaten „assimilieren“. Der hohe Anteil an Information, Bildung und Kultur sowie das Aufgreifen von Themen, die sonst zur Randständigkeit verdammt wären, können nicht von Anbietern geleistet werden, die allein auf Werbeeinnahmen und damit Einschaltquoten angewiesen sind. (...)

Frage von René Ketterer K. • 15.01.2013
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CSU
• 16.01.2013

(...) Darüber hinaus könnte auch die programmatische Aprogrammatische Ausgestaltungechtlichen Rundfunks als dem Solidaritätsgedanken verpflichtet bezeichnet werden. Gegenüber privaten Rundfunkanbietern, die allein auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Themen widmen, die nicht die ganz großen Einschaltquoten bringen, zum Beispiel Bürgerschaftliches Engagement, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Generationengerechtigkeit oder Inklusion von Menschen mit Behinderung. (...)

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CSU
• 08.01.2013

(...) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist in nahezu 100 Prozent aller Haushalte zumindest ein Empfangsgerät (TV, Radio, PC, Mobiltelefon mit Internet) zu finden. Vor diesem Hintergrund und der grundsätzlichen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsvielfalt halte ich die geräteunabhängige Gebühr für vertretbar. (...)

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