Frage an Oliver Jörg von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Jörg!
Ich sehe im ganzen Dialog einen kleinen Fortschritt. Ich persönlich bin ich für den Bestand (Existenz), die Entwicklung (Anpassung, nicht Wucherung) und eine gerechte Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks, die die Grundrechte der Bürger achtet. Ich bin gegen Garantien vom Unmöglichen und Inakzeptablen mit Zwang. Ich bitte Sie, meine Frage in diesem Forum an Frau Monika Grütters
http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-575-37614--f368558.html#q368558
zu lesen und folgende Fragen zu beantworten:
Hat die Rundfunkfreiheit der Anstalten Bestand vor meine Gewissens-, Religions-, Meinungs-, Handlungs- und Informationsfreiheit?
Diese Finanzierungsform ist stark inflationstreibend und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat: Ist der Rundfunk so wichtig, dass man auch dies in Kauf nehmen soll?
Allein die Art, wie diese Regelung entstand, ist äußerst ärgerlich: Rundfunkanstalten bitten einen ehemaligen Verfassungsrichter um ein Gutachten, das ihre grob einfache Abgabenabzocke von allen rechtfertigen soll, die Ministerpräsidenten der Länder vereinbaren es mit winzigen Änderungen, und die Abgeordneten aller Landtage sagen alle ja. Ist das die Unabhängigkeit der vier Staatsgewalten? Ist das Demokratie? Ist das Rechtsstaat? Macht allein dieser Umstand nicht Ihre Argumente mit der Unabhängigkeit des Rundfunks lächerlich?
Eine Sache ist, was über Rundfunk geredet wird, eine andere die Wirklichkeit, die die Politik offensichtlich erhalten will, das letzte Beispiel:
Offensichtlich wird die beauftragte Leistung nicht erfüllt: Sollen die Rundfunkteilnehmer trotzdem zahlen? (Ich zahle so wie so nicht, weil Rundfunk nicht meine frei gewählte Quelle von Information, Bildung, Unterhaltung, Kultur und Rat ist, weil ich auf meine Grundrechte bestehe, weil ich mit Rundfunkzuschauern und Zuhörern nicht solidarisch bin)
Liebe Frau Orthoi,
eine Einschränkung Ihrer individuellen Religions-, Meinungs- oder Informationsfreiheit durch die Rundfunkfreiheit kann ich nicht erkennen. Vielmehr leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk als nichtkommerzielles Medium aus meiner Sicht - und hier muss ich mich wiederholen - einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Anspruch erfüllen soll, breit und ausgewogen zu informieren, trägt er zur persönlichen Meinungsbildung bei.
Ich danke Ihnen, dass Sie in diesem Zusammenhang den Beitrag von „kontrovers“ zu den Studienbeiträgen ansprechen. Auf diesen Beitrag, der die Verbesserungen der Studienbedingungen herausstellt, kommen zahlreiche andere Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in denen Pro- und Contra-Argumente ausgetauscht und Befürworter wie Gegner der Beiträge zu Wort kommen. Auf diese Ausgewogenheit ist in der Gesamtschau selbstverständlich zu achten.
Zur demokratischen Legitimation des Rundfunkänderungsstaatsvertrages darf ich erläutern: Damit der Staatsvertrag bundesweit in Kraft treten kann, muss er von allen 16 Bundesländern angenommen werden. Im demokratischen Meinungsbildungsprozess werden deshalb im Vorfeld Kompromisse ausgelotet, denen alle Länderparlamente zustimmen können. Dass dieser Prozess aber keineswegs ein Automatismus ist, verdeutlichte das Verfahren beim 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der Nordrhein-Westfälische Landtag nahm die damaligen Änderungen 2010 nicht an, sodass der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nie in Kraft trat.
In diesem Verfahren kann ich keine Gefahr für die Unabhängigkeit des Rundfunks erkennen zumal die Rundfunkfreiheit im Kern eine Programmfreiheit ist. Die Programmfreiheit wird u.a. garantiert durch eine gesicherte Finanzierungsgrundlage.
Letztlich danke ich aber für Ihre Hinweise vor allem deswegen, weil die Erfahrungen mit dem neuem Rundfunkbeitrag evaluiert werden. Dabei können auch nochmals Ihre Einwände in die Abwägungen einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg, MdL