Frage an Oliver Jörg von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Jörg!
Ich danke Ihnen für Ihre ausführliche
Antwort. Sie bringt ein merkwürdiges neues Argument, das mich einerseits entsetzt, andererseits erneut veranlasst, Ihnen Fragen zu stellen.
Zwar plädieren Sie nicht für das Verbot von Informationsquellen, aber Sie heben die angeblich besondere Bedeutung einer bestimmten Informationsquelle hervor, einer Informationsquelle in einem Medium mit Breitenwirkung und Suggestivkraft, die in der Lage ist, die Masse der Bevölkerung leicht zu manipulieren. Auf Grund dieser angeblich besonderen Bedeutung soll dann diese Informationsquelle mit nicht geringen monatlichen Zwangsabgaben der Bevölkerung bevorzugt werden. Diese bevorzugte Quelle soll ein besonderes Forum für den Meinungsaustausch verschiedener gesellschaftlicher und politischer Akteure sein, obwohl der Bürger sich schwer durch dieses Medium (Rundfunk) ausdrücken kann (im Gegensatz zum Internet). An dieser bevorzugten Quelle soll der (unmündige?) Bürger Kritik- und Urteilsfähigkeit entwickeln. Diese Informationsquelle wird für seriös und vertrauenswürdig erklärt. Die Vielfalt im "zunehmenden Flut an Informationen" wird anscheinend als störend betrachtet.
Meine Fragen:
(1) Sehen Sie in dieser Bevorzugung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks nicht einen Konflikt mit der Informationsfreiheit (GG Art. 5)?
(2) Erfüllt die Presse die von Ihnen erwähnten Legitimations- und Kontrollfunktion nicht viel besser?
(3) Sehen Sie nicht eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat in dieser Entwicklung/ Einstellung, die den Missbrauch vom Rundfunk für Manipulationszwecken erleichtert?
(4) Wie ist das mit den Werten einer bürgerlichen Partei wie die CSU vereinbar? Wäre es nicht eher von einer sozialistischen Partei zu erwarten, von der DDR?
(5) Übrigens, das Vorhandensein eines Gerätes wurde immer durch Erklärung des Gebührenschuldners erfasst. Was soll der technologische Fortschritt da geändert und erschwert haben?
MfG Sophia Orthoi
Sehr geehrte Frau Orthoi,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ihre Einschätzung, wonach das Medium Fernsehen grundsätzlich versucht, Menschen zu manipulieren und sie zu unmündigen Bürgern macht, kann ich nicht teilen.
Im Hinblick auf unser duales System (öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk) hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen mehrfach auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hingewiesen. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Grundversorgung mit Information, Kultur und Unterhaltung, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer dualen Rundfunkordnung zufällt, zu gewährleisten. Beim privaten Rundfunk, so auch die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, ist damit zu rechnen, dass die Finanzierung rein aus Werbeeinnahmen die Sendung besonders publikumsattraktiver Sendungen mit sich bringt, ggf. unter Einschränkung des vollen Spektrums an Meinung und kulturellen Beiträgen. Aus der Aufgabe der Grundversorgung erwächst die Verpflichtung des Staates, den Rundfunkanstalten ihre Funktionsfähigkeit zu sichern.
Zurückweisen darf ich Ihren Vorwurf, ich würde die Fülle an Informationen, die uns über das Internet erreicht, als „störend“ empfinden. Ich bleibe jedoch der Ansicht, dass es der Orientierung und Bewertung dient, wenn die Informationen von kritischen Journalisten geprüft, ggf. kommentiert oder durch weitere Recherchen eingeordnet werden. Hierbei schätze ich selbstverständlich auch den Wert des Print-Journalismus hoch ein. Da sich die Bürgerinnen und Bürger aber eben auch durch das Fernsehen informieren möchten, bin ich im Sinne der Urteile des Bundesverfassungsgerichts für eine Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dafür, den Rundfunkanstalten diese Aufgabe zu ermöglichen. Das ist - entgegen Ihrer Einschätzung - ein Beitrag zur Meinungsvielfalt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg, MdL