Frage an Ole Thorben Buschhüter von Karl-Heinz B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
der ÖPNV ist momentan von der EEG-Umlage befreit. Durch die neue Gesetzgebung wird die EEG-Befreiung neu geregelt. Sinnvoll ist es, dass sich Großunternehmen mit Milliardengewinnen (= Überschüssen) die viel Energie verbrauchen nicht mehr befreit werden. Jetzt zahlen vielfach die Endverbraucher und kleine Unternehmen die Kosten für die Erneuerbare Energien, was so nicht sein kann. Denn diese Unternehmen mit sehr großem Energieverbrauch belasten die Umwelt besonders stark.
Mir stellt sich allerdings die Frage, weshalb gerade der ÖPNV, für den gerade aufgrund des positiven Umweltaspektes, geworben wird, nun deutlich mehr EEG-Umlage bezahlen soll (Süddeutsche: "Warum Fahrgäste bald für die Energiewende zahlen" : http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-verfahren-wegen-rabatt-auf-eeg-umlage-warum-fahrgaeste-bald-fuer-die-energiewende-zahlen-1.1846642 ). Der ÖPNV ist ein Zuschussgeschäft, es werden keine Überschüsse erwirtschaftet, dennoch steigen die Preise Jahr für Jahr. Vor 3 Jahren kostete die Proficard mich noch 67€, jetzt sind es schon 76,30€ also fast 10 Euro mehr.
Der HVV-Sprecher verkündet weitere 6% Preiserhöhung ( http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article124839915/HVV-Kunden-droht-die-naechste-Fahrpreiserhoehung.html ), falls die Umlage neu geordnet wird. Steigt der Preis der ProfiCard über die Grenze von 80€ werde ich vermutlich wieder auf das Auto umsteigen, weil es dann günstiger ist (auch laut dem HVV Preisvergleich ÖPNV-Auto).
Meine Fragen daher: Weshalb soll der umweltbewusste ÖPNV Nutzer noch mehr bezahlen, weil die EEG Umlage neu geordnet wird? Ist das für Sie nachvollziehbar und gerecht? Da die SPD im Bundestag in der Regierung sitzt, sehe ich bei Ihnen die Aufgabe für eine gerechte EEG Umlage. Sollten nicht Umweltfreundliche Unternehmen durch geringere Energiekosten belohnt und "Umweltverschmutzer" durch höhere Umweltabgaben sanktioniert werden?
Viele Grüße
K.-H. Brauer
Sehr geehrter Herr Brauer,
wenn Sie schreiben, der ÖPNV "ist momentan von der EEG-Umlage befreit", dann ist das so nicht richtig. Tatsächlich gilt folgendes:
1. Eine Komplett-Befreiung gibt es nicht. Eine Begrenzung der EEG-Umlage für Schienenbahnen ist nur für die Strommenge möglich, die über 10 Prozent des bezogenen oder selbst verbrauchten Stroms hinausgeht.
2. Schienenbahnen zahlen für die übrigen 90 Prozent eine begrenzte EEG-Umlage von 0,05 Cent pro Kilowattstunde.
3. In den Genuss der Begrenzung kommen ohnehin nur solche Schienenbahnen, die nachweisen, dass die für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr unmittelbar verbrauchte Strommenge mindestens 10 Gigawattstunden beträgt.
Im Übrigen verweise ich auf den genauen Wortlaut des § 42 EEG.
Diese Regelung ist nicht konsequent und benachteiligt kleine Schienenbahnen. Beispiel: Warum kommt die Hamburger Hochbahn AG in den Genuss der begrenzten EEG-Umlage, die Geraer Verkehrsbetrieb GmbH aber nicht? Natürlich verbraucht die Geraer Straßenbahn mit ihrem nur 18,5 km langen Netz viel weniger Strom, als die Hamburger Hochbahn AG mit ihrem 104,4 km langen U-Bahn-Netz. Aber sie befördern eben auch viel weniger Fahrgäste. Im Ergebnis müsste diese Nicht-Begrenzung der EEG-Umlage bei kleinen Schienenbahnen dort schon jetzt auf die Fahrpreise durchschlagen.
Diesen Missstand aufgreifend heißt es in den von der Bundesregierung am 22. Januar beschlossenen Eckpunkten einer grundlegenden EEG-Reform:
"Die bisherige Regelung für Schienenbahnen in der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt große Verkehrsunternehmen. Künftig wird die Beteiligung des Schienenverkehrs an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien für alle Unternehmen einheitlich geregelt. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Schienenbahnen vermieden. Im Ergebnis wird eine angemessene Beteiligung der Schienenbahnen an den Ausbaukosten der erneuerbaren Energien erreicht. Unternehmen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehrs unterfallen weiterhin einer Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage, deren Einzelheiten im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden."
Das heißt: ÖPNV-Unternehmen des Schienenverkehrs sollen weiterhin einer Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage unterfallen, aber nicht nur die großen wie bisher, sondern zukünftig alle. Was allerdings unter einer angemessenen Beteiligung der Schienenbahnen an den Ausbaukosten der erneuerbaren Energien zu verstehen ist, wird erst im Gesetzgebungsverfahren konkretisiert. Hier finde ich es richtig, dass der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) klar Position bezieht und auf die Konsequenzen hinweist, die eine allzu hohe Beteiligung der Schienenbahnen am Ende für die Fahrpreise bedeuten würden. Ich gehe davon aus, dass diese Kritik des VDV im Gesetzgebungsverfahren des Bundes noch Berücksichtigung finden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter