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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Kerstin W. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Kerstin W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich habe einige Fragen zum sogenannten "Feuerwehrführerschein" an Sie.

Hilfsorganistationen klagten lange Zeit über die neue Führerscheinregelung, weil die Einsatzfahrzeuge häufig schwerer sind als 3,5 Tonnen und so nicht mit Klasse B gefahren werden durften. Es folgte eine bundesweite Ausnahmeregelung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75t und jetzt 7,5t mit Prüfung. Hamburg hat die Regelung meines Wissens noch nicht umgesetzt (vgl. Drs 19/8424). Während es im Bereich der freiwlligen Feuerwehr nach Auskunft der Anfrage keinen Handlungsbedarf gibt (eigene Fahrschule), ist bei den sonstigen Hilfsorganisationen die Zahl von einmalig 250 Fahrerlaubnissen und 50 Neuerteilungen im Jahr die Rede.

Meine Fragen:
1) Wie schwer ist das zulässige Gesamtgewicht eines durchschnittlichen RTWs, wie er bei der Feuerwehr oder den Hilfsorganisationen eingesetzt wird?
2) Dürfen RTW (im Ehrenamt) in Hamburg derzeit mit Führerscheinklasse B gefahren werden?
3) Welche derzeitige Ausnahmeregelung gibt es für ehrenamtliche Helfer?
4) Ist es korrekt das RTWs bis 4,75 Tonnen in Hamburg ohne zusätliche Prüfung von Ehrenamtlichen nach vorheriger Einweisung gefahren werden dürfen?
5) Welche Bescheinigungen, Eintragungen auf dem Führerschein etc. gibt es für Rechtssicherheit?
6) Wann ist mit einer Umsetzung in Hamburg zu rechnen?

Viele Grüße
Kerstin Weber

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Weber,

in der Tat ist es so, dass für den Bereich der Berufsfeuerwehr (einschließlich Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und der Freiwilligen Feuerwehren (einschließlich Katastrophenschutz) kein Regelungsbedarf besteht, weil alle Kraftfahrer die erforderlichen Fahrerlaubnisse bei der Fahrschule der Feuerwehr Hamburg erwerben können.

Für den Bereich der Hilfsorganisationen (Rettungsdienst und Katastrophenschutz) mag das anders aussehen. Da mir hierzu aber keine weiteren Informationen vorliegen, rege an, dass Sie sich mit Ihren Fragen direkt an die zuständige Behörde für Inneres und Sport wenden ( pressestelle@bis.hamburg.de ). Sie wird die Fragen sicher gern, zügig und kompetent beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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