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Olaf Steinbiß
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Frage von Wolf M. •

Frage an Olaf Steinbiß von Wolf M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Steibiß,

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen , deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern (mit und ohne Konfession) bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in allen anderen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.

Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen allen anderen Beschäftigten gleichgestellt werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Merk,

für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts besteht eine große Hürde:

Insoweit wäre eine Gundgesetzänderung erforderlich, für die gegenwärtig keine Mehrheit ersichtlich ist. Eine entprechende Initiative würde ich aber grundsätzlich befürworten.

Die SPD setzt gegenwärtig weiter auf eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, etwa durch einen Branchentarifvertrag Gesundheit und Soziales. Ziel ist, dass die Beschäftigten gut entlohnt werden, Outsourcing begrenzt und Lohndumping beendet wird. Selbstverständlich ist auch die gute Qualität der Arbeit wichtig. Daher ist aus meiner Sicht eine möglichst enge Zusammenarbeit von Kirchen und Gewerkschaften erforderlich.

Beste Grüße,

Olaf Steinbiß

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