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Olaf Steinbiß
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Frage von Crista S. •

Frage an Olaf Steinbiß von Crista S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Steinbiß,

in dieser Woche stimmen Sie über die Beteiligungsverträge mit Vattenfall und E.on ab. Mich interessiert, ob Sie die Verträge, über die Sie abstimmen werden, kennen und ob Sie sie in ihrer Tragweite verstanden haben. Sind Ihnen die Vertragsdetails bekannt und haben Sie sich sorgfältig mit den Folgen Ihres Abstimmungsverhaltens auseinandergesetzt. Welche Argumente sprechen Ihrer Auffassung nach für das Vertragswerk und welche Argumente sprechen dagegen.
Ich danke Ihnen.

Mit Hochachtung,

Crista Schirmel, Hamburg, den 17.4.2012

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schirmel,

vielen Dank Ihre Anfrage.

Selbstverständlich habe ich mich mit den vom Senat vorgelegten Drucksachen auseinandergesetzt und Einsicht in die uns zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen und Dokumente genommen.

Innerhalb der Fraktion wurde darüber hinaus in mehreren Arbeitssitzung mit Experten und der Leitung der zuständigen Behörde über die Thematik beraten. Die Mitglieder des entsprechenden Ausschusses - dem ich nicht angehöre - haben die offenen Fragen geklärt, damit wir unsere Entscheidung reflektiert treffen konnten.

Im Folgenden möchte ich jedoch gerne noch ausführlicher auf Ihre einzelnen Fragen eingehen:

1. Zur Tragweite der Verträge
Bei der Verabschiedung des Vertragwerkes geht es nicht nur um die staatliche Beteiligung an den Energienetzen, sondern es stellt auch einen entscheidenden Wendepunkt für die Energiewende und den Klimaschutz in Hamburg dar.
Dabei ist gerade der zusätzliche Kooperationsvertrag mit Vatenfall und E.ON ein deutliches Zeichen für den Ausbau der dezentralen Energieversorgung und die effizientere Nutzung der Erneuerbaren Energien. Alleine das Eigentum an den Netzen hätte noch keinen wesentlichen Beitrag zu einem innovativen Energiekonzept für Hamburg geleistet, erst mit dem Kooperationsvertrag können diese Erwartungen erfüllt werden.

2. Die Vertragsdetails
Die größte und bedeutendste Neuerung ist selbstverständlich die 25,1%tige Beteiligung an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme.

2.1 Der Kooperationsvertrag
Daneben existiert aber ein zusätzlicher Kooperationsvertrag mit Vattenfall und E.ON, der viele entscheidende und zukunftsweisende Maßnahmen beinhaltet:

- Zukünftig ist eine höhere Effizienz und verbesserte Klimafreundlichkeit bei der Fernwärme durch den Einsatz eines hocheffizienten Gas-Dampf-Turbinen-Kraftwerks (GuD-Kraftwerk), das das alte Heizkraftwerk Wedel ersetzen soll, gewährleistet. Dies war bereits eine Forderung der SPD bevor der schwarz-grüne Senat das Kohlekraftwerk Moorburg genehmigt hat und kann nun endlich durchgesetzt werden.

- Für eine real effizientere Nutzung von erneuerbaren Energiequellen mangelt es bisher an absolut notwendigen Speicherkapazitäten. Hier setzt der SPD-Senat nun an.
„Power to Gas“ ist eine Möglichkeit der Speicherung und soll in Tiefstack eingesetzt werden. Des weiteren werden zusätzliche Speicher am Standort des neuen GuD-Kraftwerks errichtet.

- Um einen weitreichenden Zubau von Blockheizkraftwerken und eine Zusammenschaltung zu sogenannten virtuellen Kraftwerken in der dezentralen Energieversorgung der Hansestadt zu ermöglichen, ist in dem Kooperationsvertrag eine Verpflichtung zu Investitionen von 1,6 Mrd. Euro der Energieversorger festgelegt.

- Zu den weiteren Verpflichtungen der Partner-Unternehmen gehört eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen. E.ON Hanse legt sich auf eine Einsparung bis 2015 von 15% gegenüber 2008 fest und Vattenfall benennt das Ziel von 27% CO2-Emissions-Einsparung bei der Fernwärme bis 2020 im Vergleich zu dem heutigen Zustand.

Darüber hinaus ist der SPD-Fraktion und mir persönlich eine konstruktive und transparente Begleitung des Gesamtprozesses durch Parlament und Öffentlichkeit eine Herzenssache. Hierzu gibt es einen entsprechenden Zusatzantrag.

3. Folgen Ihres Abstimmungsverhaltens
In erster Linie bedeutet die Zustimmung zu diesem Vertragswerk einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Die SPD-Fraktion fordert schon lange ein ausgegorenes und innovatives Energiekonzept, das Alternativen aufzeigt. In meinen Augen ist dies mit dem vorliegenden Vertragswerk gelungen.

Natürlich muss der gesamte Prozess der Energiewende, der hiermit angestoßen wird, von der Öffentlichkeit und dem Parlament fortdauernd begleitet und kontrolliert werden.

4. Argumente für das Vertragwerk
Wollte man auf die Möglichkeit warten, die Netze vollständig zu verstaatlichen, müsste man jahrelange Rechtsstreitigkeiten abwarten und hätte damit nur einen Teil des Solls erfüllt. Ziel darf nicht der Rückkauf der Netze alleine sein. Ein innovatives und weitreichendes Konzept mit einem konkreten Maßnahmenkatalog ist erforderlich, um eine reale Energiewende einzuleiten.
Dieses Vertragswerk ermöglicht es, schon jetzt mit wichtigen und zukunftsentscheidenden Maßnahmen zur Energiewende zu beginnen.

5. Argumente gegen das Vertragswerk
- Die Hansestadt kann keine Einnahmen aus den anfallenden Netzgebühren generieren.
Jedoch ist das tatsächliche wirtschaftliche Risiko stark von den Bedingungen der Bundesnetzagentur für Netzbetriebe, die ab 2013/2014 gelten sollen und noch nicht hinreichend bekannt sind, abhängig. Es handelt sich dabei daher um ein erhebliches und prinzipiell unkalkulierbares Risiko, das so nicht durch die Stadt, sondern von den Partner-Unternehmen getragen wird.

- Kritische Stimmen hört man oft in Bezug auf die Neutralität in der Kaufpreisgestaltung.
Hierzu lässt sich bemerken, dass bereits 2011 von Seiten der Stadt ausführliche Informationen über den Wert der Energienetze zusammengestellt wurden. Diese wurden dann durch Wirtschaftsgutachter und eigene Rechts-, Unternehmens- und EnergieexpertInnen genau geprüft wurden. Aus den Ergebnissen dieser gründlichen Prüfung wurde der Kaufpreis für die Energienetze ermittelt.

- Weiterhin könnte man glauben, dass die Kaufpreisanpassung, die für Gas und Fernwärme ab 2018 und für Strom ab 2019 vorgesehen sind, zu Lasten der Stadt gehen.
Dieser Entwicklung hat man jedoch durch eine beiderseitige Begrenzung der Anpassungsmöglichkeiten vorgesorgt und so das Risiko für die Stadt minimiert.

- Dass die Höhe der in den so genannten Gewinnabführungsverträgen vereinbarten Garantiedividende unsicher sei, lässt sich nicht bestätigen.
Dabei handelt es sich nämlich nicht um eine direkte Gewinnbeteiligung, sondern um einen festen Zinssatz auf den jeweiligen Kaufpreis der Netze. Damit ist die Höhe unabhängig von Gewinnschwankungen.
Für Gas und Fernwärme sind die Verträge bis zum 31.12.2017 und für Strom bis zum 31.12.2018 fest abgeschlossen und bieten damit maximale Sicherheit für die Stadt.

Ich hoffe, dass ich alle Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte. Ich bin insoweit aber kein Fachpolitiker.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr SPD-Bürgerschaftsabgeordneter aus Harvestehude-Rotherbaum
Olaf Steinbiß

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