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Olaf in der Beek
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Frage von Christina J. •

warum werden Nachtspeicherheizungskunden mit Eintarifzählern nicht entlastet?

warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet?
Hallo Herr in der Beek,
die Nachbesserung des Strompreisbremsengesetzes wirkt nur für Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern, nicht für Nachtspeicherheizungskunden mit Eintarifzählern. Ich wohne seit beinahe 40 Jahren in einer kleinen Siedlung aus Nachkriegsbauten. Vor noch längerer Zeit wurden die Häuser mit Eintarifzählern für Nachtspeicherheizungen ausgestattet. Warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet und Nachtspeicherheizungskunden mit Eintarifzählern nicht? Welchen Grund gibt es dafür, dass Entlastung an Stromzählerarten gekoppelt wird?
Vielen Dank für eine Antwort.
C. J.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie bereits bei der letzten Antwort erläutert ist uns beim Strompreisbremsengesetz wichtig, die Menschen zu entlasten, die ganz besonders unter den gestiegenen Preisen leiden. Nachtspeicherheizungskunden werden entlastet, weil diese häufig in alten, schlecht gedämmten Häusern wohnen, kein hohes Einkommen haben und durch den hohen Stromverbrauch ihrer Heizung mit besonderen Kostensteigerungen konfrontiert waren.

Kunden mit Eintarifstromzähler, die häufig eine Wärmepumpe besitzen, haben hingegen weniger stark unter den gestiegenen Preisen zu leiden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und um zielgenau vorzugehen, wurde daher diese Unterscheidung vorgenommen.

Freundliche Grüße

Olaf in der Beek

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