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Olaf in der Beek
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Frage von Peter H. •

Sehr geehrter Herr in der Beek, warum wollte die FDP die Preisbremse für Heizstrom erst ab dem 01.08 2023 und nicht rückwirkend ab 01.01.23 ?

Sehr geehrter Herr in der Beek, Ihre Kollegin im Bundestag, Frau Ingrid Nestle von den „Grünen“ schreibt am 10. 08. in der Abgeordnetenwatch, dass die FDP bei der Nachbesserung der
Preisbremse für Heizstrom verhindert hat, dass diese nicht rückwirkend zum 01. 01., sondern erst zum
01. 08. in Kraft tritt.
WARUM ???
Mit dieser, Ihrer Entscheidung, wird ein nicht gerade kleine Bevölkerungsgruppe erheblich benachteiligt.
Für uns wurden im Dezember 2022 auch die monatlichen Abschläge nicht übernommen. Dieses führt bei mir zu einer Mehrbelastung von ca. 1.000 Euro. Ist das Ihr Verständnis von sozialer Gerechtigkeit???
Freue mich schon heute auf Ihre Rückmeldung. (Es sind ja bald wieder Bundestagswahlen).
Grüße. Peter H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir bemessen die Fairness der Preisbremsen am Vergleich zur Behandlung anderer Wärmekunden, wie etwa von Gas, Fernwärme oder Pellets. In den Preisbremse-Gesetzen wurde diesen eine Verdopplung gegenüber dem Vorkrisenniveau zugemutet. Der Preis für Wärmestrom wurde hingegen auf das im Durchschnitt 1,7-fache begrenzt. Eine noch stärkere ungleiche Behandlung lehnen wir ab und ein dementsprechend "gerechter" Preisdeckel hätte bei 46-47 Cent gelegen. Um den hohen Energiepreisen entgegenzuwirken, gibt es bereits eine Vielzahl an Förderungen für Wärmepumpenbesitzer. Außerdem haben wir die EEG-Umlage abgeschafft und mit 12 Mrd.€ Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte den Anstieg der Strompreise vermindert.

Freundliche Grüße

Olaf in der Beek

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