Lt.Frankf.Rundschau v. 7.6. Online hält die FDP die Energiepauschale für Rentner für nicht angemessen.Welchen Grund gibt es?Kennen Sie die Durchschnittsrente in Deutschland?Erhalten Sie die Pauschale?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Folgen der seit über zwei Jahren andauernden weltweiten Corona-Pandemie und des aktuellen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Die Sanktionen gegenüber Russland sind notwendig, um dem verbrecherischen System Putins Einhalt zu gebieten, führen jedoch zu substantiellen Wohlstandsverlusten hierzulande.
Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich daher auf umfassende Maßnahmenpakete geeinigt, um Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zu entlasten. Mit der Energiepreispauschale werden diejenigen entlastet, die wirtschaftlich am stärksten betroffen sind. So wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu Gute kommen. Anspruch auf die Energiepreispauschale haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und die Steuerklassen I bis V haben oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden. Die Maßnahme soll noch in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eingebracht werden.
Rentnerinnen und Rentner sind bei der Energiepreispauschale ausgenommen, da damit primär berufsbezogene Mehraufwendungen abgedeckt werden sollen. Aber auch Rentner werden durch die beiden Entlastungspakete deutlich entlastet. So steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro. Bis zu dieser Höhe müssen auf Einkommen (dazu zählen auch Renteneinkünfte) keine Einkommensteuern gezahlt werden. Ebenso profitieren Rentner vom "9-Euro-Ticket", das sie von Juni bis einschließlich August 2022 in Anspruch nehmen können. Besonders bedürftige Rentner profitieren von Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro. Ebenso profitieren Rentner auch von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Diese werden für drei Monate deutlich gesenkt. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch profitieren Rentner von der Abschaffung der EEG-Umlage. Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen - das hat der Bundestag durch das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen. Die Stromanbieter wurden dazu verpflichtet die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben.
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 13. April 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren.
Gleichzeitig muss die Bundesregierung finanz- und haushaltspolitisch seriös und solide agieren: Wohlstandsverluste können nicht permanent durch Neuverschuldung ausgeglichen werden, da zu starke Staatsausgaben die Inflation sogar noch weiter antreiben. Ich setze mich daher für eine Reform des deutschen Rentensystems ein. Mit der Aktienrente soll die gesetzliche Rentenversicherung um eine Kapitaldeckung erweitert werden. Dazu wird zunächst ein öffentlicher Staatsfonds mit anfänglich 10 Mrd. Euro aufgesetzt, der an Kapitalmärkten investiert. Die erwirtschaftete Rendite erhöht dann das zur Verfügung stehende Volumen der Rentenkasse. Diese Effizienzsteigerung kommt sowohl Rentenbeziehern als auch Einzahlern zugute.