Sehr geehrte Frau Slawik, wann wird der neue Vorschlag von der Grenzwertkommission für die Grenzwerte von THC im Straßenverkehr umgesetzt?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Verkehrsministerium hat schon länger zur Frage der Festlegung von Grenzwerten im Straßenverkehr eine Grenzwertekommission einbestellt, bestehend unter anderem aus Verkehrsmediziner*innen und Toxikolog*innen, ebenso wie eine*r Vertreter*in der Bundesanstalt für Straßenwesen. Aktuell ist sich diese Grenzwertekommission jedoch uneinig in der Frage der Erhöhung und genauen Festlegung der THC-Grenzwerte. Eine kleine Mehrheit der Gruppe spricht sich aktuell noch gegen eine Anhebung der Grenzwerte aus, bzw. unterstreicht, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für den einen oder anderen Wert gibt (anders als Alkohol wird THC nicht linear abgebaut und reagiert sehr individuell abhängig von diversen körperlichen Faktoren). Eine Minderheit der Kommission spricht sich für einen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum aus.
Das Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung aus dem BMG sieht vor, die Rahmenbedingungen im Straßenverkehr zu prüfen. Wir gehen davon aus und setzen uns auch aktiv dafür ein, dass im Rahmen der Cannabis-Legalisierung die aktuell geltenden Regeln im Straßenverkehr angepasst werden, sprich der Grenzwert erhöht wird. Vor dem Hintergrund des sehr individuellen Abbaus von THC im Blut plädieren wir dafür, neben der Debatte um Grenzwerte, auch Parameter zur Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit (ähnlich wie bei Alkohol) zu berücksichtigen. Unser Grundsatz ist dabei die "Vision Zero - null Verkehrstote". Mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen streben wir an, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Nyke Slawik