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Nyke Slawik
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ruth G. •

Auf Seite 97 des Koalitionsvertrages soll Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus geschaffen werden. Wann wird Journalismus als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenverordnung verankert?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Ruth G.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Gemeinnütziger Journalismus ist wichtig, weil er eine unabhängige und vielfältige Informationsquelle bietet, die über wirtschaftliche Interessen hinausgeht. Er fördert die Transparenz und das öffentliche Verständnis, indem er Themen aufgreift, die oft von kommerziellen Medien vernachlässigt werden. Zudem stärkt er die Demokratie, indem er eine informierte Bürger*innengesellschaft unterstützt, die in der Lage ist, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Es entstehen Angebote, die neben dem öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sowie der Presse existieren und sich nur schwer über Abonnements und Werbung finanzieren lassen, was zur Diversität der Medienlandschaft beiträgt. Aus diesem Grund haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" schaffen wollen (s. Koalitionsvertrag https://cms.gruene.de/uploads/assets/Koalitionsvertrag_2021_barrierearm.pdf, S. 97). 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat vorgeschlagen, journalistische Initiativen als Teil des Bildungszwecks durch einen Anwendungserlass zu regulieren. Diese untergesetzliche Anpassung der Abgabenordnung wäre eine sinnvolle Lösung, um die Vorgaben des Koalitionsvertrags umzusetzen. Ein gesetzlicher Eintrag würde jedoch mehr Rechtssicherheit bieten und die Finanzämter effektiver entlasten. Daher setzen wir uns in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Nyke Slawik

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