Frage von Levent K. • 14.06.2008
Antwort ausstehend von Norman Paech DIE LINKE
(...) Ich möchte hier nicht in eine wissenschaftliche Diskussion über völkerrechtliche Aspekte dieses Konfliktes eintreten. Nur so viel: Auch unter deutschen Völkerrechtlern gibt es in der Karabach-Frage kontroverse Auffassungen, die sich um die alternativen Positionen gruppieren: Hier, im Falle Armeniens, das „Recht auf Selbstbestimmung“ eines Volkes, dort, im Falle Aserbaidschans, das „Recht auf territoriale Integrität“ eines Staates. (...)