Frage an Norman Paech von Gertrud N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Paech,
der niedersächsische Flüchtlingsrat berichtet, dass wieder eine guineische Delegation anreist und afrikanische Flüchtlinge aus der Ganzen Bundesrepublik "identifizieren "soll! ( http://www.nds-fluerat.org ) . Bei einer ähnliche Vorführung im letzten Jahr wurden skandalöse informationen über die "Identifizierer" nicht berücksichtigt!. Wer lädt dazu ein und finanziert solche Aktionen? Welche Voraussetzungen müssen die "Identifizierer haben?
Gertrud Nehls
Sehr geehrte Frau Nehls,
vielen Dank für Ihre mail.
In der Tat wird diese skandalöse Praxis bereits seit 2004 durchgeführt. Die ersten Anhörungen von Flüchtlingen durch dubiose Delegationen afrikanischer Botschaftsangehöriger wurden in Hamburg von breiten Protesten begleitet. Leider haben die zahlreichen Proteste bislang nicht zu einer Beendigung dieser Praxis geführt.
Das Instrument der Beteiligung ausländischer Delegationen an Verfahren zur Identitätsfeststellungen lehnen wir grundsätzlich ab.
Wie auf der website des Flüchtlingsrats beschrieben, ist dieses Verfahren unseriös und dient indirekt lediglich der Legitimierung von Abschiebungen von Flüchtlingen. Gleichzeitig wird hierüber ein Bild konstruiert, welches Flüchtlinge, die nicht über Papiere verfügen, grundsätzlich diskreditiert und zu Betrügern abstempelt. Insofern passt dieses Verfahren in eine Asyl- und Flüchtlingspolitik, die zunehmend restriktiv vor allem auf Abwehr von Flüchtlingen ausgerichtet ist, anstatt den menschenrechtlichen Schutz von Flüchtlingen vor Krieg und Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen.
Ob und wenn ja, welche Kriterien die Teilnehmer dieser Delegationen erfüllen müssen, ist uns bislang von den Behörden nicht bekannt gemacht worden.
In der Vergangenheit gehörten die Teilnehmer den jeweiligen Botschaften an. Mittlerweile ist dies wohl nicht mehr zwingend. In jedem Fall aber sind die Delegationen in direktem oder indirektem Auftrag ihrer Regierung tätig.
Finanziert wurden die bisherigen Delegationen von den Ausländerbehörden der jeweiligen Bundesländer. Da die künftigen Anhörungen nicht mehr auf das jeweilige Bundesland beschränkt sind, sondern länderübergreifend Flüchtlinge vorgeladen werden, werden die Kosten zwischen den Bundesländern geteilt.
Unsere Fraktion hat im März diesen Jahres eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu dieser Praxis gestellt, die ich Ihnen zur Information anhänge.
Darüber hinaus können Sie sich am umfassendsten auf den websites der Flüchtlingsräte informieren, die nicht nur zu dieser Problematik unschätzbare Arbeit leisten.
Mit freundlichem Gruß
Norman Paech