Frage an Norbert Welk von Fabian F. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Welk,
prinzipiell stimme ich Ihrer Forderung nach einer Anpassung des UrhG in Zeiten der Digitalisierung zu. Das "freie Kopieren" von vielen urheberrechtlich geschützten Werken ist heutzutage nicht rechtens aber weit verbreitet und in meinen Augen auch kaum zu verhindern. Andererseits ist die angemessene Vergütung von Urhebern absolut notwendig und fördert kulturelle Vielfalt.
Sie möchten das "nichtkommerzielle frei Kopieren" aller(?) Werke legalisieren und schlagen zur Vergütung der Urheber "innovative Geschäftskonzepte" vor. Welche Konzepte sind dies konkret?
Von Ihrer Partei wird eine "Kulturflatrate" genannt, welche in meinen Augen einen extremen bürokratischen Aufwand mit sich bringen würde. Vergleichen Sie z.B. nur die Bemühungen der GEMA um eine "gerechte" bzw. "erfolgsorientierte" Verteilung der Einnahmen. Dabei ist die GEMA nur für einen Kulturzweig zuständig. Wie sollen bei einer solchen Kulturflatrate einerseits erfolgreiche Urheber entlohnt werden, andererseits aber auch weniger erfolgreiche Urheber zu Gunsten der kulturellen Vielfalt gefördert werden? Wie werden die Einnahmen zwischen den Kulturzweigen verteilt? Welche "Kunst" ist wichtiger als die andere?
Ich würde mich über eine kurze Erläuterung zu den genannten innovativen Geschäftskonzepten freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Fabian Feldhaus
Sehr geehrter Herr Feldhaus,
zuerst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen aber ich hatte Termine, die mich mehr als erwartet aufgehalten haben.
Die Piratenpartei strebt einen gerechten Austausch zwischen den Künstlern und den Konsumenten an. Wir stellen uns die Frage, ob in Zeiten des Internets, die Geschäftsmodelle der Verwertungsgesellschaften noch zeitgemäß sind und stellen uns gegen eine Gesetzgebung, die diese Geschäftmodelle stärken soll. Unserer Ansicht nach werden bei den Verhandlungen zwischen der Industrie und den Gesetzgebern die Interessen der Künstler und Konsumenten nicht adäquat berücksichtigt.
Angesichts der Tatsache, dass ein Künstler lediglich 4% des Verkaufserlöses seiner Musik erhält, lässt viele die verschiedenen Möglichkeiten der Direktvermarktung über das Internet ausprobieren. So sind etwa unter dem Stichwort „Fan-Funding“ diverse Musikalben entstanden. Ein weiteres weit verbreitetes Modell ist unter anderem die Creative Commons Lizenz, unter der Künstler ihre Werke verbreiten können. Musik unter dieser Lizenz können Sie z.B. auf den Seiten von Jamendo finden. Alles gemein haben diese Modelle, daß der Künstler und der Konsument direkt in Kontakt kommen. Das Internet übernimmt hier die Funktion, die früher die Verwertungsindustrie eingenommen hat.
Die Piratenpartei spricht sich gegen eine Kulturflatrate aus. Dies würde, wie Sie richtig bemerken, eine „Kultur-GEZ“ nach sich ziehen. Wir sind allerdings bereit, an dem Vorschlag der Kulturflatrate mitzuarbeiten, sofern sie ernsthaft von dem Gesetzgeber in Erwägung gezogen werden sollte. Auch hier wäre es unser Ansinnen, die Rechte der Kulturschaffenden und Konsumenten zu stärken und eine möglichst gerechte und transparente Verteilung anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Welk