Frage an Norbert Spinrath von Sarah S. bezüglich Jugend
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar? https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und die Nachfrage zu unserer Position zur Kindertagespflege. Ich habe feststellen können, dass Ihre Fragen eine starke inhaltliche Verbindung zu Fragen des „Bundesverbands für Kindertagespflege e.V.“ aufweisen. Diese Anfragen wurden zentral von der SPD-Parteizentrale im Willy Brandt Haus beantwortet. Den entsprechenden Stellungnahmen schließe ich mich an und werde im Folgenden einzeln auf Ihre Fragen eingehen.
1. Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege, fördern?
Wir brauchen gut ausgestattete Kitas und Kindertagespflege, damit Kinder bessere Chancen und die Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Die SPD plant ein Kitaqualitätsgesetz mit welchem wir die Qualität der Kitas und die Unterstützung seitens des Bundes steigern. Wir wollen u.a. einen kindgerechten Betreuungsschüssel, also eine Tagespflegeperson-Kind-Relation, hohe Raumqualität, qualifizierte Fachberatung und gute Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege. Unter besonderer Berücksichtigung werden dabei die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsbedarfe der Länder stehen. Für die Kindertagespflege haben sich das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts und die Förderung der Grundqualifizierung bewährt. Die NUBBEK-Studie hat gezeigt, dass die Qualität der pädagogischen Prozesse in der Kindertagespflege mit der in den Einrichtungen vergleichbar ist. Eine Steigerung der Qualität ist jedoch trotzdem erstrebenswert. Wir werden die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen, eine gute Qualifizierung durchzuführen und andere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung umzusetzen.
2. Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Neben der Kinderbetreuung in Kitas ist die Kindertagespflege eine wichtige Säule beim Ausbau der Kinder-betreuung. Die Zahl der Tagespflegepersonen wuchs zwischen 2008 und 2014 um mehr als 20 Prozent von 36.400 auf 44.900. Viele Eltern entscheiden sich bewusst aufgrund des individuellen Profils der Kindertagespflegeperson für diese Betreuungsform. Dieses besondere Profil der Kindertagespflege umfasst neben der familiennahen Kleinkindbetreuung beispielsweise auch die ergänzende Betreuung von Schulkindern. Unterschiedliche Familien haben unterschiedliche Ansprüche und Wünsche – aus diesem Grund wollen wir auch weiterhin ein vielfältiges Betreuungsangebot. Wir wollen, dass den Eltern für die gute Betreuung ihrer Kinder passgenaue Angebote zur Verfügung stehen, und wir sorgen für ein ausreichendes Angebot an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen. Dies beinhaltet auch die Unterstützung in der Kindertagespflege in Form des Platzausbaus und der weiteren Profilierung.
3. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sogenannte „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
4. Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?
Wir wollen die sozialen Berufe insgesamt aufwerten. Menschen, die in Gesundheits-, Pflege-, Erziehungs-, Sozial- und Bildungsberufen arbeiten, verdienen mehr Anerkennung. Durch eine neue Beschäftigungspolitik sollen soziale Dienstleistungen gestärkt werden. Hier dürfen die Träger, Dienste und Einrichtungen jedoch nicht allein gelassen werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Verantwortung auch von Bund, Ländern und Kommunen getragen wird. Der Bedeutungszuwachs muss sich auch im Einkommen widerspiegeln. Die Kindertagespflege soll mittelfristig ein anerkannter und angemessen vergüteter Vollzeitberuf werden. Hierfür haben Bund und Länder sich im bereits erwähnten Qualitätsprozess auf zentrale Parameter für eine leistungsgerechte Vergütung verständigt. Sie bilden somit die Grundlage für künftige Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Spinrath MdB