Frage an Norbert Spinrath von Werner H.
Hallo Herr Spinnrath,
als von mir gewählter Abgeordner habe ich erwartet, dass Sie in der Frage
Fracking auch Stellung beiehung müssen. Wie ich bereits in den Nachrichten sah sind einige Farmer in den USA gezwungen mit ihren Farmen umzuziehen, weil ihr
Land durch Fracking total verseucht ist.
Die Frage in dem dicht besiedelten Deutschland ist, wo sollen denn hier die Bauern hin, wenn durch Fracking die Felder vergiftet werden.
Ich erwarte auch Ihre Stellungnahme zu diesen für die Zukunft so wichtigen
Thema. Fracking verseucht den Boden und ist somit der reinste Wahnsinn.
Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihr Engagement zum Thema Fracking und für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 30.06.2015.
Sie deuten in Ihrer Anfrage große Sorgen hinsichtlich der Verwendung der Fracking-Technologie in Deutschland an. Von vielen Kritiker wurden in der Debatten auch die enormen eventuellen Schäden für unsere Umwelt und die Bevölkerung betont. Ich kann mich dieser kritischen Haltung weitestgehend anschließen und habe bereits Anfang April in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass ich Fracking nach heutigem Erkenntnisstand für unverantwortbar halte! Zu Ihrer Kenntnis finden Sie anbei meine damalige Presseerklärung.
Dennoch begrüße ich es, dass die Bundesregierung am 1. April 2015 das sogenannte Regelungspaket zum Fracking im Kabinett verabschiedet und damit den Weg für eine sorgfältige Beratung im Parlament eröffnet hat.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking differenziert. Mit dem jetzt von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das geändert. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher längst überfällig und ein wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gilt für uns nun selbstverständlich das "Strucksche Gesetz", wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist. So sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen und auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag über den kommerziellen Einsatz der Fracking-Technologie entscheidet. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, der bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung z.B. in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, werden wir problematisieren. Schließlich werden die Ausgestaltung und die Begrenzung von Probebohrungen einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden müssen.
Der Deutsche Bundestag befindet sich seit dem 7. Mai 2015 in den parlamentarischen Beratungen und wie Sie eventuell auch der aktuellen Presseberichterstattung entnommen haben, wurde die weitere parlamentarische Befassung mit dem Thema auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben, um weiteren Beratungsbedarf unter den Abgeordneten Rechnung zu tragen. Insbesondere meine umweltpolitischen Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Fraktion haben mit ihren kritischen Nachfragen und Änderungswünschen am Gesetzentwurf für diese Verschiebung gesorgt, die uns mehr Zeit dafür gibt, dieses Vorhaben mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten. Dabei geht es u.a. um die Kompetenzen einer Expertenkommission und darum, dass wir uns als Parlament vorbehalten wollen, jeweils abschließende Entscheidungen zu treffen.
Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Aus diesem Grund erscheint es mir auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, bereits eine Vorfestlegung bezüglich meines Abstimmungsverhaltens zu treffen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich den weiteren parlamentarischen Weg dieses Gesetzentwurfes kritisch begleiten und die Anmerkungen hierzu aus der Bevölkerung dabei stets im Hinterkopf behalten werde. Umso mehr, als mein Wahlkreis Heinsberg bisher als potentielle Frackingzone ausgewiesen ist. Am Ende, wenn die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind, werde ich den dann vorliegenden Gesetzesentwurf neu bewerten, mir eine abschließende Meinung bilden und auch entsprechend abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Spinrath