Frage an Norbert Plandor von Anja G.
Sehr geehrter Herr Plantor,
für was wird eigentlich Hundesteuer erhoben?
Hundewiesen, gerade in Städten, wären eine echte Bereicherung für uns Hundefreunde!
Mit freundlichen Grüßen
Anja Griesand
Sehr geehrte Frau Griesand,
es erfreut mich, dass Sie gerade diese Frage stellen, die Hundeshaltern sehr am Herzen liegt und immer wieder Kopfschütteln auslöst, wenn z.B. die Kommunen die Hundesteuer erhöhe.
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer. Aufwandsteuern sind Steuern, auf die, in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals für Preußen 1810 eingeführt., als sog. Luxussteuer. Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Tiere zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben noch genug Geld haben muss, um dafür noch einen Sonderbeitrag zu leisten. Heute erfüllt die Hundesteuer einen Einnahmezweck und verfolgt ordnungspolitische Ziele, wie Begrenzung der Hundehaltung im allgemeinen und im besonderen (Kampfhunde). Mit anderen Worten steht hinter der Hundesteuer immer die Kommune und deren Politiker, die Einnahmen erzielen und steuern wollen.
Völlig ausser Acht gelassen wird von diesen, dass gerade Hunde heute zu sozialen Lebenspartnern der Menschen geworden sind. Auch finanziell schlechter gestellte Menschen haben diesen Anspruch auf Sozialkontakt. Viele können sich diesen Kontakt nicht mehr leisten. Rentner, Hartz IV Empfänger, Obdachlose gehören zu diesem Personenkreis. Hier muss eine Hundesteuer drastisch gekürzt werden oder sogar entfallen. Unerträglich ist die Situation, dass immer mehr Menschen aus diesem Grund ihren Lebensgefährten abgeben müssen. Hund leidvoll ins Tierheim (auch der leidet ob der Trennung) und soziale Isolation der Menschen. In diesen Fällen sollten auch Tierarztkosten zur Sozialleistung des Staates gehören. Politiker sollten sich zumindest für ein privates Sponsoring engagieren. Eine oder mehrere Hundewiesen sind ein absolutes Muss für jede Gemeinde. Nur so können sich die Tiere ausleben durch Freilaufen, Begründung von sozialen Kontakten. Nur so kann der Hund artgerecht gehalten werden. Eine Gemeinde hat einen solchen Tierschutzauftrag, der im übrigen auch den Stress zwischen Hundeführern und anderen Menschen zu vermeiden hilft.
Mit freundlichen Grüssen
Norbert Plandor