Frage an Norbert Müller von Tabea K.
Sehr geehrter Herr Norbert Müller,
aus persönlichen Gründen würde mich interessieren, warum sie gegen das Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe gestimmt haben.
Vielen Dank
Tabea Koll
Liebe Frau Koll,
wie Sie vielleicht wissen, lagen dem Deutschen Bundestag mehrere Gesetzanträge von Abgeordnetengruppen vor, die Sterbehilfe gesetzlich im Strafrecht neuzuregeln. Das Wort "geschäftsmäßig" erweckt den Eindruck, hier würde es um profitorientierte Angebote der Sterbehilfe gehen. Dieser Eindruck täuscht. Praktisch wird der angenommene Gesetzentwurf von Brand/Griese mit dem geschäftsmäßigen Verbot der Sterbehilfe dazu führen, dass es auch für Sterbebegleitungsvereine oder Ärzte unmöglich wird zu helfen, wollen sie sich nicht strafbar machen.
Ich halte es da liberaler und bin der Ansicht, dass man sterbewillige Menschen nicht allein lassen soll und auch nicht zwingen darf, ins Ausland zu gehen oder zu schwierigen Mitteln zu greifen. Wenn die Tat selbst straffrei ist - aus gutem Grund - sollte die Beihilfe dazu auch straffrei bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Müller