Frage an Norbert Müller von Lars K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Müller,
Deutschland kann seine Klimaziele nur durch schnellen Ausstieg aus der Braunkohle erreichen. Der Ausstieg aus der Atomenergie darf daher nicht zu einem Umstieg auf längeres Festhalten an Fossilenergie werden.
1. Halten Sie es für sinnvoll – ähnlich wie beim Atomausstieg – auch für jedes Kohlekraftwerk die endgültige Stilllegung gesetzlich festzuschreiben? Ja / Nein / mit Einschränkungen
Ggf. Erläuterung zu den Einschränkungen: ………………….
2. Bis wann sollte Ihrer Meinung nach das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gehen?
Danke!
Mit freundlichem Gruß
L. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Meinung, dass wir wichtigen Klimaziele nur mit einem schnellen Ausstieg aus der Braunkohle erreichen können, der natürlich auch von anderen Maßnahmen flankiert werden muss. Eine gesetzliche Festschreibung der Stilllegung halte ich für sinnvoll, weil das zum einen Planungssicherheit für alle Beteiligten bedeuten würde. Außerdem würde eine spätere Abkehr von diesem wichtigen Vorhaben so zusätzlich erschwert.
Als LINKE fordern wir unserem Wahlprogramm einen gesetzlich festgeschriebenen Ausstieg bis 2035, wobei ich persönlich nichts gegen einen früheren Ausstieg hätte sofern die Rahmenbedingungen dafür bestehen. Wir streiten für ein Kohleausstiegsgesetz, das zudem den Neubau von Kraftwerken verbietet. Um den klimapolitisch notwendigen Strukturwandel nicht auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen, fordern wir begleitend einen Umwandlungsfonds von 250 Millionen jährlich, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und die vormals in der Braunkohle tätigen sozial abzusichern.
Falls noch weitere Fragen an mich haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Müller MdB