Frage an Norbert Meesters von Michael S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Meesters,
ich bin erfreut zu sehen, dass wir die gleiche Profession teilen. Heute wende ich mich aber nicht als Sozialpädagoge an Sie, sondern als Jäger.
In der Regionalkonferenz in Köln und auch zu späteren Anlässen (vielen Dank für Ihr offenes Ohr und die Teilnahme) äußerten Sie und auch Parteikollegen, dass es noch Nachbesserungsbedarf in Sachen Jagdgesetznovelle gäbe.
Können Sie mir und meinen Jagdfreunden diesbezüglich eine Rückmeldung geben ob und in welchen Bereichen es aus Ihrer Sicht Nachbesserungen geben wird?
Den Prozess der Gesetzesnovelle des Jagdgesetzes verfolge ich nun schon eine längere Zeit und ergebnisoffen -so ist es mit den Sozialpädagogen und auch als Jungjäger, besäße ich die notwendige Flexibiliät, mich guten Argumenten zu öffnen. Leider sind diese allerdings, insbesondere im Rahmen der Expertenanhörung, ausgeblieben.
Wie stehen sie persönlich zu den folgenden Themen:
Erweiterung der Jagdzeiten des Schalenwildes, Abschuss von Muffel- und Sikawild
Einschränkungen der Jagd in Naturschutzgebieten
„Gewissensentscheid“ von Institutionen mit dem Ziel der Jagdeinschränkung
Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten
Position der unteren Jagdbehörde bei der Entscheidungsfindung (Beteiligung oder bloße Anhörung)
Gleichstellung von Kleinstvereinen mit dem LJV
Verbot der Fallenjagd
Verbot der Fütterung zu Notzeiten
Jagdsteuer
Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal und es scheint Ihren Bündnispartner nun besonders eilig zu sein, dennoch würde ich mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
In der Hoffnung auf eine objektive und demokratische Entscheidungsfindung verbleibe ich mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Michael Schaefer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
zur Beantwortung Ihrer Frage sende ich Ihnen den Text zu dem heutigen Pressegespräch, das im Düsseldorfer Landtag stattgefunden hat.
Jagdgesetz NRW
In den Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 zwischen der NRWSPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW wurde die Ausrichtung des Jagdrechts nach ökologischen und Tierschutzkriterien ebenso aufgenommen wie die Untersagung von Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind. Die Novellierung des Jagdgesetzes ergibt sich aus mehreren Gründen:
durch den Verlust von Lebensräumen und langfristiger Veränderung von Wildbeständen hat sich das Verhältnis Wild-Umwelt-Mensch im Laufe der Zeit verändert; wir wollen den Wald vor zu viel Wild schützen.
die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich durch Entwicklungen wie die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel geändert. Mit dem ökologischen Landesjagdgesetz schafft Rot-Grün einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Tier- und Naturschutzes sowie der Jägerschaft. Die Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben sich nun auf einen Änderungsantrag verständigt, der an verschiedenen Stellen Präzisierungen schafft. Damit berücksichtigen wir Anmerkungen, Hinweise und Kritik aus zahlreichen Gesprächen und Anhörungen.
Dies betrifft im Wesentlichen folgende Punkte:
Jagdsteuer
Die Jagdsteuer wird nicht wieder eingeführt.
Trophäenschauen
Es wird keine verpflichtende Trophäenschau für Rotwild mehr geben.
Katalog der jagdbaren Arten
Die Waldschnepfe wird wieder in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen und – wie das Rebhuhn – mit einer ganzjährigen Schonfrist versehen. Innerhalb einer Frist von vier Jahren wird die Bestandsentwicklung überprüft und bei positiver Entwicklung eine Jagdzeit eingeführt. Auch der Höckerschwan wird in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen.
Baujagd
Die Baujagd bleibt weiter grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen (Festlegung einer Gebietskulisse und Erlaubnis durch die Untere Jagdbehörde) ist die Jagd in Kunstbauten ausnahmsweise möglich.
Schießnachweis, Büchsenmunition
Es bleibt beim Verbot bleihaltiger Munition und dem verpflichtenden Schießnachweis.
Jagdvereinigungen
Die Voraussetzungen zur Bildung von Jagdvereinigungen werden erleichtert und analog zu den Kriterien der anerkannten Tierschutzverbände formuliert.
Notzeiten
In Notzeiten wird die Fütterung von Schwarzwild ermöglicht.
Sikawild
Im Arnsberger Wald wird ebenso wie in Beverungen wieder ein Verbreitungsgebiet für Sikawild eingeführt. Dieses Verbreitungsgebiet wird allerdings erst im Jahr 2020 wirksam, um eine Bestandsanpassung zu erreichen.
Verbissgutachten
Die Verbissgutachten werden Bestandteil der Abschussplanung.
Hundeausbildung
Die Jagdhundeausbildung an der flugunfähigen Ente bleibt verboten. Diese Regelung wird mit einem 30-monatigen Monitoring begleitet.
Sie sehen: das Schwarzwild darf in Notzeiten weiter gefüttert werden, es gibt keinen "Gewissensentscheid" von juristischen Personen im Gesetz, für die Kleinstvereine ist eine Regelung gefunden, die Fallenjagd mit Lebendfallen bleibt erhalten, die Jagdsteuer wird nicht eingeführt. Die Mehrzahl der von Ihnen angesprochenen Punkte kommt nicht mehr zum Tragen. Diese Änderungen werden nächsten Dienstag den Fraktionen von SPD und Grünen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und am Mittwoch im Plenum verabschiedet.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Meesters