Frage an Norbert Meesters von Jürgen G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr deehrter Herr Meesters,
werden Sie nach der Wahl für eine Änderung der zur Zeit gültigen Regelung zur Prüfung der Hausanschlüsse an das Kanalnetz eintreten? Wenn Ja, welche Änderung unterstützen Sie?
Ich bitte um Beantwortung vor der Wahl, damit ich ggf. mein Wahlverhalten darauf einstellen kann.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Gademann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich zu Ihrer Frage Stellung und lege Ihnen die Haltung der SPD in NRW dar. Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar. Für uns Sozialdemokraten steht deshalb der Schutz unseres Grundwassers an erster Stelle. Deshalb unterstützen wir die im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) festgelegte Verpflichtung, zur Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen.
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet Immobilienbesitzer für die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu sorgen. Das Land NRW hat deshalb bereits 1995 in der Landesbauordnung geregelt, die Dichtheit von privaten Abwasserkanälen zu prüfen. Mit der Einführung des heute noch geltenden § 61a in das Landeswassergesetz im Jahr 2006 hat die damalige schwarz/gelbe Landesregierung dafür gesorgt, dass in Teilen NRWs die Rechtsunsicherheit über die Umsetzung entstand!
Die Dichtheitsprüfung ist als eine Maßnahme zu verstehen, die vergleichbar ist mit der Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von privaten Heizanlagen, Schornsteinen oder der KFZ-TÜV und ASU. Noch im Sommer 2011 beschloss die CDU gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag, der alle praktikablen und sozialverträglichen Lösungen beinhaltete, die eine ordentliche Prüfung gewährleistet hätte. Aus rein parteitaktischem Kalkül hat sie sich von diesem Beschluss verabschiedet, um auf den populistischen Zug der FDP aufspringen zu können.
Die NRWSPD würde eine Bundesverordnung zur Dichtheitsprüfung begrüßen, weil damit endlich ein bundeseinheitliches Vorgehen gewährleistet wäre. Dies ist die Aufgabe des Bundesumweltministers. Dieser hat sich dazu bisher nicht eindeutig geäußert.
Das Vorsorgeprinzip ist das Grundprinzip wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Handelns und prägt das gesamte Wasserrecht. Die Prüfung nach begründetem Einzelfall verstößt gegen dieses Prinzip. Das Vorsorgeprinzip wird auch in anderen Bereichen wie der TÜV-Prüfung für Automobile oder der Schornsteinprüfung angewandt.
Durch die Auflösung des Landtags sind die eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren nicht mehr existent. In einer zukünftigen Initiative werden wir die Prüfungsverfahren und Prüfungsfristen präzisieren. Dazu gehört, dass die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen möglichst gleichzeitig vollzogen werden soll und die Fristen entsprechend angepasst werden. Die NRWSPD betont, dass die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten in absehbarer Zeit durchgeführt sein muss. Wir wollen, dass alle Abwasserkanäle – öffentliche wie private – den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes genügen. Bei der vorgesehenen Änderung des Landeswassergesetzes streben wir eine bürgerfreundliche Lösung an. Für den Fall von sozialen Härten werden wir die Fördermöglichkeiten des Landes ausweiten und klarer regeln.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen helfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Meesters