Frage an Norbert Kandizora von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kandziora,
meine Fragestellung betrifft das sogenannte Sterbegeld, welches bis 31.12.2003 in Höhe von € 525.-- an Hinterbliebene von Arbeitnehmern und Rentnern aus der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wurde. Seit 1.1.2004 wurde es ersatzlos gestrichen. Meines Wissens zahlt die private Krankenversicherung an Hinterbliebene von Privatversicherten nichts. Im Jahr 2003 bezogen allerdings Hinterbliebene von Beamten, Abgeordneten und Pensionären noch Zahlungen zwischen € 2400.-- bis € 20700.-- (je nach Beamtenstatus und zeitliche Zugehörigkeit zum Parlament). Diese Zahlungen wurden demzufolge aus dem Steuersäckel genommen, in das auch die Bürger einzahlen, deren Angehörige aber bei Todesfall leer ausgehen. Falls meine Informationen stimmen, sollten die Bezüge an Hinterbliebene von Beamten, Bundestagsabgeordnete etc. um das Doppelte des Sterbegeldes gekürzt werden. Das hieße also, die Zahlungen zwischen € 2400.- und 20700.- würden jeweils um € 1050.- reduziert.
Wissen Sie darüber mehr?Ist das heute noch so?
Das wäre eine gewaltige Gerechtigkeitslücke und ein weiteres trauriges Merkmal für unsere fortschreitende Zwei-Klassen-Gesellschaft. Zum Schluss noch etwas Interessantes: Seit Abschaffung des Sterbegeldes für´s Volk, heißen die Zahlungen an die Hinterbliebenen von Beamten, Pensionären und Politikern jetzt ÜBERBRÜCKUNGSGELD. Auf dass der Bürger den Durchblick nicht mehr so hat, denn ausscheidende Abgeordnete erhalten nach Verlassen des Parlamentes noch ein ÜBERGANGSGELD. Doch eine gute Tarnunng.
Viele Grüße
Brigitte Spieth
Sehr geehrte Frau Spieth
Meines Wissen nach ist das Sterbegeld für Beamte und Pensionäre unter dem Beamtenversorgungsgesetz (BemtVG) § 18 Sterbegld geregelt .
Darin heisst es:
(1) Beim Tod eines Beamten oder eines Beamten im Vorbereitungsdienstes erhalten der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge der Beamten „Sterbegeld“.
Das Sterbegeld ist in der Höhe des 2-fachen der Dienstbezüge in einer Summe zu zahlen !
Dieser Betrag gilt ebenso für Ruhestandsbeamte (Pensionäre) und „entlassene Beamte“ !
Sind Anspruchsberechtigte nach (1) nicht vorhanden, können auf Antrag Geschwister oder Stiefkinder das Sterbegeld gewährt werden !
Kommentar: Wir haben es mit einem für die Beamten sehr vorsorglichen Staat zu tun!
Näheres siehe unter folgendem Link: http://www.beamtenversorgung-online.de/beamtenversorgungsgesetz_paragraf_18
Der Wegfall des Sterbegelds für Angehörige der Sozialkassen wurden von allen „etablierten Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP, und Grünen ) akzeptiert oder aktiv betrieben .
Sie haben es in der Hand, dies ändern. Wir von der RRP wollen durch eine Bürgerversicherung diese einseitige Bevorzugung von Beamten /Pensionären/Politikern und Selbstständigen beenden .
mit freundlichen Grüssen
Norbert Kandziora