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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Helena B. •

Frage an Norbert Brackmann von Helena B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Brackmann,
Die Klimakrise ist leider nun doch Realität geworden. Mich haben besonders die starken Feuer in Australien und im Amazonas beunruhigt. Europa erhitzt sich sehr schnell und zudem haben wir nun auch in Deutschland bereits zwei Dürren erlebt. Unsere Felder und Wälder sind in schrecklichem Zustand. Wenn es so weiter geht wie bisher, frage ich mich, wie wir uns und unsere Kinder in Zukunft leben werden? Wird die Landwirtschaft genügend Lebensmittel produzieren? Werden wir auch landesweite Feuer haben? Wenn wir etwas dagegen tun wollen, dann müssen wir schnell handeln, was nur durch die gesamte Gesellschaft getan werden kann und sollte. Manche Organisationen schlagen hierfür BürgerInnenversammlungen vor, um die Frage der Klimawandelvermeidung – ggf. auch polarisierender Fragen – mit allen Kräften gemeinsam zu beantworten. Würden Sie BürgerInnenversammlungen als Instrument befürworten, um solche Entscheidungen mit großer Legitimität zu treffen? Könnte so gegen die Klimakatastrophe vorgegangen werden? Bitte antworten Sie mir. Ich mache mir schreckliche Sorgen und engagiere mich daher ehrenamtlich in diesem Bereich.
Herzliche Grüße,
H. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Buchberger,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Klimaschutz und Ihre in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachte Sorge um die Zukunft Ihrer Kinder.

Mit Blick auf die weltweit in vielfältiger Form vorliegenden Indikatoren für einen Klimawandel, teile ich Ihre Besorgnis. Ich möchte Ihnen aber auch aufzeigen, dass sich Deutschland seit vielen Jahren sehr verantwortlich dieser Problematik stellt.

So hat Deutschland zwischen 1990 und 2017 seine THG-Emissionen bereits um 32 % senken können. Deutschland nimmt im Klimaschutz unbestritten eine Vorreiterrolle ein, aber Tatsache ist auch, dass wirksamer Klimaschutz nur durch globale Maßnahmen erreicht werden kann. In dieser Erkenntnis gelang es, im Jahre 2015 anlässlich der Weltklimakonferenz in Paris ein wegweisendes Abkommen zum weltweiten Klimaschutz zu einen. Anders als noch im Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997, haben sich mit dem Pariser Abkommen, das am 04.11.2016 in Kraft getreten ist, nun fast alle Staaten der Erde nationale Klimaschutzziele definiert.

Die Bundesregierung verabschiedete noch im November 2016 den Klimaschutzplan 2050 und Deutschland war damals eines der ersten Länder, die der UN die im Pariser Abkommen geforderten langfristigen Klimaschutzstrategien vorlegte. Dieser Klimaschutzplan weist keine konkreten Maßnahmen auf, sondern die strategische Richtung, u.a. sektorale Ziele für das Jahr 2030. Vorangegangen war ein umfangreiches Beteiligungsverfahren: Länder, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger waren eingebunden.

Deutschlands Ziel ist es, bis Mitte des Jahrtausends weitgehend treibhausgas-neutral zu werden.

Im Koalitionsvertrag vom 07.02.2018 haben die CDU/CSU-Fraktion und die SPD vereinbart, dass das 2030 – Ziel des Klimaschutzplans 2050 inklusive aller Sektorziele gesetzlich festgeschrieben und ein Gesetz mit Maßnahmen erlassen wird, um diese Ziele zu erreichen. Auf Worte folgten Taten:

Seit1. Januar 2020 ist ein Großteil des Klimapakets zur Erreichung des Klimaziels 2030 in Kraft getreten. Es trägt in weiten Teilen die Handschrift der Unionsfraktion. Die Fördermaßnahmen und Entlastungen für die Bürger umfassen ein Volumen von knapp 55 Milliarden Euro bis 2023. Zu ihrer Finanzierung sind keine neuen Schulden vorgesehen. Die Maßnahmen im Einzelnen:

* Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. Der Einstiegspreis liegt bei 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt bis 2025 in Jahresschritten auf 55 Euro. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Zertifikat festgelegt. Dem nationalen Emissionshandel können später weitere europäische Partner beitreten oder er kann mit dem europäischen verknüpft werden.
* Die Stromkosten sinken, da die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien abgeschmolzen wird. Finanziert wird die Senkung mit den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.
* Die Pendlerpauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Von Anfang 2024 bis Ende 2026 wird sie für die Fernpendler um weitere drei Cent auf 38 Cent angehoben.
* Der Austausch einer alten Ölheizung gegen ein neues klimafreundliches Modell wird mit 40 Prozent der Kaufsumme gefördert.
* Wohngeldbezieher werden bei steigenden Heizkosten mit einer Erhöhung der Zuwendung um 10 Prozent unterstützt.
* Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Eigentum wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Daches.
* Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert.
* Bei Flugtickets sollen Dumpingpreise unterbunden werden.
* Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2-Ausstoß.
* Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro angehoben.
* Die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden: Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen.
* Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu.

Die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele 2030 will die Bundesregierung durch das Bundes-Klimaschutzgesetz jährlich genau ermitteln. Werden die Ziele verfehlt, wird nachgesteuert.

Die von Ihnen benannten Bürgerversammlungen, die ich im Sinne von regionalen und nationalen durch Zufall ausgewählten Bürgerräten verstehe, sehe ich durchaus als – begleitendes - Instrument, um politische Entscheidungen, so auch im Klimaschutz, vorzubereiten. Bürgerräte bieten interessierten Bürgern die Möglichkeit, sich ohne Parteibindung – punktuell - zu engagieren. Gerade bei zentralen gesellschaftlichen Themen können sie für die politischen Entscheidungsträger wertvolle Argumente liefern und bieten ihnen so eine breitere Legitimationsbasis. Dabei darf jedoch nicht verkannt werden: Die Letztentscheidung liegt beim Parlament – die repräsentative Demokratie in Deutschland hat sich über viele Jahrzehnte bewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann