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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Christian S. •

Frage an Norbert Brackmann von Christian S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Brackmann,

ich plane die Anschaffung eines Elektroautos. Als Miteigentümer in einem Mehrparteienhaus bin ich durch die aktuelle Gesetzeslage auf die Zustimmung aller Miteigentümer angewiesen, wenn ich eine Lademöglichkeit an meinem Tiefgaragenstellplatz schaffen möchte.
Eine mögliche Änderung des WEG (Drucksache 19/401) liegt schon seit längerem vor und ist auch auch schon durch den Bundesrat der Regierung vorgelegt worden, diese hat in dieser Sache aber noch keine Fortschritte erreicht.
Wann wird der "Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität" endlich umgesetzt, damit die Wohneigentümer in Deutschland nicht auf eine einstimmige Entscheidung der Wohneigentümergemeinschaft angewiesen sind, wenn sie ein Kabel zu ihrem Stellplatz verlegen möchten?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. C. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Gesetzesinitiative des Bundesrates aus 2016 haben wir im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgegriffen und vereinbart, dass wir den „Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern rechtlich erleichtern“ werden. Zur Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung ist auf Beschluss der Justizministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes eingerichtet worden. Den Vorsitz haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bayerische Staatsministerium der Justiz gemeinsam inne. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe findet Ende November 2018 statt und soll zügig Ergebnisse liefern, damit ein Gesetzentwurf im Spätsommer 2019 vorgelegt werden kann.

In der Arbeitsgruppe stehen zwei Gesetzesentwürfe zur Diskussion: Das "Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht" des BMJV sowie der vom Bayerischen Justizministerium erarbeitete Entwurf "Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen". In beiden Entwürfen findet sich die einfache Stimmenmehrheit bei Wohneigentümergemeinschaften für bauliche Veränderungen zur Errichtung einer Ladeeinrichtung wieder. Die Komplexität der Rechtsfragen macht eine ausführliche Diskussion notwendig.

Anbei der Link zu den beiden Dokumenten, um sich einen Überblick über die Regelungen zu verschaffen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Wohnungseigentumsgesetz_WEG.html

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann