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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Andreas L. •

Frage an Norbert Brackmann von Andreas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Kanzlerin und der Innen-, Bau- und Heimatminister haben sich auf die Einrichtung von Transitzentren geeinigt. Für Kinder - auch von Geflüchteten - gilt die Schulpflicht. Für Kinder ab drei Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Man hört, dass die in diesen Zentren festgehaltenen Menschen Sachleistungen anstelle von Geld bekommen sollen. Die Bedürfnisse von Menschen sind sehr unterschiedlich. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass nicht alle Einheitskleidung tragen müssen, dass sie Bücher, Nahrung und Getränke bekommen, die sie wünschen? Zur Zeit leisten Ehrenamtliche sehr viel kostenlose Hilfe. Die wird es in solchen "Transitzentren" vermutlich nicht geben. Es werden dann Mitarbeiter innen eingestellt werden müssen, die für die Gefangenen einkaufen gehen.
Wie groß werden diese Zentren sein? In denen Schulräume, Kindergarten, Erzieher und Lehrer vorgehalten werden müssen. Wie lange will man Menschen, die ja kein Verbrechen begangen haben, dort festhalten? Was macht der deutsche Staat mit ihnen, wenn eine gesetzte Frist abgelaufen ist und sie konnten nicht abgeschoben werden? Bekommen die Gefangenen Rechtsbeistand, wie er jedem Menschen in Deutschland zusteht? Können sie ihrer Religion folgen? Ich hoffe, Sie können diese Fragen beantworten, bevor Sie dieser "Lösung" zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
A. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Voranschicken möchte ich zunächst, dass die Einrichtung von AnkER-Zentren das Ziel verrfolgt, Asylverfahren effizienter zu machen und zugleich eine qualitativ hochwertige Antragsbearbeitung mit Asylverfahrensberatung zur gewährleisten. Hierzu sollen zentral auch alle Funktionsträger (BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Ausländerbehörde etc.) vor Ort gebündelt werden.

Aktuell befinden sich die Zentren noch in der frühen Aufbauphase. da sich die Zuständigkeit auf Länderebene bewegt, kann es daher konzeptionelle Unterschiede geben. Allerdings wird es eine Evalierung der Ablaufprozesse mit den betreffenden Bundesländern geben. Daher lassen sich auch Ihre Fragen zur Beschulung von schulpfichtigen Kindern und Betreuung von Kita-Kindern nicht bundeseinheitlich beantworten. Die Betreung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Bildung und im gesundheitlichen Bereich in den AnkER-Zentren obliegt den Ländern.

Eine Verteilung auf die Kommunen erfolgt nur dann, wenn die Schutzberechtigung festgestellt wurde. Die Aufenthaltszeit soll in der Regel 18 Monate nicht überschreiten; bei Familien mit minderjährigen Kindern soll sie nicht länger als sechs Monate dauern. Im Falle fehlender Schutzbedürftigkeit erfolgt die Rückführung ins Heimatland, bzw. freiwillige Ausreise.

Das Eine steht aber fest; AnkER-Zentren ersetzen nicht die Integration. Gerade die vielen ehrenamtlichen Helfer in den Kommunen leisten hier einen großartigen, unverzichtbaren Beitrag, den wir auf unabsehbare Zeit weiter benötigen werden, damit Integration vor Ort gelingt.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann, MdB