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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Christoph K. •

Frage an Norbert Brackmann von Christoph K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

soeben habe ich die Wahlpruefsteine von Transparency Deutschland (TID) zu den Themen Lobbyismus, Unternehmensverantwortung, Hinweisgeberschutz, Transparenzgesetze, Bankenaufsicht studiert. Leider ist die UNION die einzige Partei, die diesen meiner Ansicht nach aeussert wichtigen Themenfelder keinerlei Beachtung schenkt und offenbar keine Absicht hat Verbesserungen in den Bereichen zu erwirken (hier ggf. der Link zum Nachlesen: https://www.transparency.de/Positionen-der-Parteien-zu-den.2872.0.html ).

In Anbetracht der Tatsache, dass intransparente bzw. korrupter Strukturen (Der TID-Newsletter zeigt uns woechentlich, dass wir in Deutschland nicht frei von diesem Problem sind) dazu beitragen, dass wir bei bestimmten Herausforderungen die falschen, weil unlauter beeinflussten, Entscheidungen treffen. Dies fuehrt dazu, dass immer groessere Bevoelkerungsschichten politikverdrossen werden und im schlimmsten Fall rechts waehlen. Die Menschen sehnen sich nach Integritaet und moralisch motivierten Fuehrungspersoenlichkeiten. Mangelnde Integritaetsinitiativen der deutschen Politik fuehren dazu, dass sich die Waehler irgendwann durch Kampagnen wie vergleichsweise die "Drain the Swamp"-Kampagne von Trump gewinnen lassen werden. Ich prognostiziere: Wenn Sie weiterhin die notwendigen Transparenzinitativen in Deutschland vernachlaessigen, verantworten Sie den Schaden an der deutschen Demokratie.

Vergewissern Sie sich anhand zahlreicher, internationaler Studien von Gallup, Trust Barometer (www.edelman.com), der gerade veroeffentlichten Millenial-Studie shaperssurvey2017.org, etc., dass Korruption mittlerweile die Hauptsorge und -angst der Weltbevoelkerung ist. Ignorieren Sie dies nicht laenger. Beziehen Sie Stellung und aendern Sie die Marschrichtung der UNION diesbezueglich.

Um meinen Beitrag mit einer Frage abzuschliessen: Was sind Ihre Gedanken diesbezueglich?

Mit demokratischen Gruessen,
C. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kowalewski,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit gern beantworte.

Lobbyregister
Ein „verbindliches Lobbyistenregister“ besteht bereits über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung“, die CDU und CSU durchgesetzt haben. Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages - gehört zu unserer parlamentarischen Demokratie. Parlamentarische Entscheidungen, in denen es um diese Interessen geht, sind nachvollziehbar. Dafür sorgt die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.
Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen wir ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen. Jedes Zusammentreffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden, da dieses u. U. zu einem späteren Zeitpunkt als jedenfalls mittelbare Beeinflussung einer Vorlage der Exekutive an das Parlament durch Lobbyisten gewertet werden könnte. Praxistauglich wäre dies nicht.

Unternehmensverantwortung/Wettbewerbsregister
Unternehmen, denen erhebliche Rechtsverstöße zur Last fallen, dürfen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren. Aufgrund uneinheitlicher Maßstäbe in den Landesregistern ist es für öffentliche Auftraggeber bislang schwierig nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Straftaten oder anderen schwerwiegenden Rechtsverstößen gekommen ist. Daher haben wir in diesem Jahr den Aufbau eines zentralen Bundesregisters beschlossen, welches ebenfalls die zur Eintragung führenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten abschließend regelt.

Hinweisgeberschutz/“Whistleblower-Schutzgesetz“
Der sogenannte „Whistleblower“ (Personen, die verlässliche Informationen über öffentlichkeitsrelevante Rechtsbrüche öffentlich machen), der mit dem Hinweisgeberschutz angesprochen wird ist bereits im geltenden Recht geschützt. Nicht schutzbedürftig sind „fake news“ ebenso wie denunziatorische Gerüchte. Gleiches gilt für ungesicherte Erkenntnisse und verleumderische Spekulationen. Solches Verhalten sollte nach Ansicht von CDU und CSU auch nicht durch verfehlten Schutz gefördert werden, speziell wenn es zur Beeinflussung öffentlicher Meinung instrumentell eingesetzt wird.

Transparenzgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz regelt bereits den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Informationen des Bundes. Es ist in seiner Zielrichtung und seinem Nutzen nicht unumstritten. Bei seiner Anwendung sind jedenfalls datenschutzrechtliche Belange an den jeweiligen Verwaltungsverfahren beteiligter Bürger, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie staatliche und kommunale Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Ein Transparenzgesetz, das die Behörden nicht nur auf Anfrage, sondern aktiv zu umfassenden Veröffentlichungen verpflichtet, sehen wir daher kritisch. Wir wollen allerdings mit einem Bürgerkonto sicherstellen, dass jeder Bürger weiß, welche seiner Daten beim Staat verfügbar sind und wer auf diese Daten zugreift. Dadurch schaffen wir Datentransparenz und beugen möglichen Missbräuchen vor.
CDU und CSU haben mit dem Open-Data-Gesetz eines der zentralen digitalpolitischen Ziele des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das Open-Data-Gesetz verpflichtet die unmittelbaren Bundesbehörden, künftig unbearbeitete Daten zu veröffentlichen. Wir sind davon überzeugt, dass dadurch langfristig und nachhaltig für mehr Wirtschaftswachstum und besseres Verwaltungshandeln gesorgt wird. Der Zugang zu offenen Verwaltungsdaten bietet nämlich nicht nur Chancen für Unternehmen, sondern auch für die Verwaltung selbst. Zusätzlich stärkt mehr Transparenz die Legitimität von Verwaltungshandeln und damit auch das Vertrauen der Bürger in den Staat. Immer mehr Daten aller Lebensbereiche werden auch digital von der Verwaltung erfasst. Diese Datenmengen werden gesammelt und zukünftig maschinenlesbar und entgeltfrei zur Verfügung gestellt.

Geldpolitik/Bankenaufsicht
Wir gehen davon aus, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre expansive Geldpolitik und damit die Niedrigzinsphase schrittweise beendet. Nur eine unabhängige Zentralbank, die nicht von der Politik beeinflusst wird, kann eine wirkungsvolle Geldpolitik mit dem Ziel der Geldwertstabilität sicherstellen. Für die Akzeptanz der Unabhängigkeit der EZB – zu der wir uns bekennen – ist es unabdingbar, dass die EZB nur Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs wahrnimmt und die Folgen ihrer geldpolitischen Maßnahmen auf Güter- und Vermögenspreise sowie auf die Finanzstabilität klar und verständlich darstellt. Staatsfinanzierung ist nicht Aufgabe der EZB. Auch die vollständige Trennung von Geldpolitik und Bankenaufsicht ist wichtig, damit die EZB die Preisstabilität noch stärker als ihren Kernauftrag begreift. Entscheidend ist aber, dass die Mitglieder der Euro-Zone notwendige Strukturreformen durchführen, ihre Haushalte in Ordnung bringen und so zu mehr Wachstum in Europa beitragen. Je schneller das passiert, desto schneller wird die EZB aus der expansiven Geldpolitik aussteigen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann