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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Klaus R. •

Frage an Norbert Brackmann von Klaus R. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Brackmann,

Pensionäre haben ein deutlich höheres Einkommen als Rentner. Beamte haben nach 5 Jahren schon Anspruch auf die Mindestpension von 1400€, das erreicht eine Verkäuferin nach 40 Jahren Arbeitszeit nie und nach 40 Jahren hat der Pensionär Anspruch auf 72,56% des letzten Gehaltes. da können Pensionen von 8000 und mehr gezahlt werden.
Der Rentner als Spitzenverdiener kann max 2.700€ einstreichen. Pensionäre erhalten durchschnt. 2.500 € und Rentner ca. 1.200€. 77,3% der Beamten erhalten mehr als 2000€ Pension während nur 0,18% der Rentner mehr als 1.950€ erhalten.
Im Krankheitsfall ist das 2 Klassensystem bekannt! 70% der Kosten werden beim Pesionären übernommen, die restlichen 30 sind privat zu versichern! Rentner müssen weiterhin mehr als 1/2 des Krankenkassenbeitrages zahlen.
Und Sie wollen, das das alles unverändert so bleibt?

m.f.G

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Email vom 31. August 2017, in der Sie mich um Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema Rente/Pension bitten. Gern komme ich Ihrer Bitte mit diesem Schreiben nach.

Pensions- und Rentenbezüge sind zunächst rechtlich grundsätzlich voneinander zu unterscheiden.

Die Beamtenversorgung beruht auf einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten und geht deshalb vom Prinzip der amtsangemessenen Alimentation aus; sie wird aus Steuern finanziert und vom Dienstherrn geleistet. Damit verbunden sind für Beamte und Versorgungsbezieher auch erhebliche Verpflichtungen und Einschränkungen, die im öffentlichen Interesse jedoch geboten sind. Da wären z.B. das Verbot des Streikrechts, die Verpflichtung zu einem achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes, deren Verletzung erhebliche Sanktionen für den Beamten oder Versorgungsbezieher nach sich ziehen kann, sowie die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit auch noch nach Beendigung des aktiven Dienstes. Die Altersversorgungssysteme in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenversorgung unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht und dies nicht nur zu Gunsten der Beamten. So werden Pensionen etwa in weitaus größerem Umfang besteuert als die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Systematisch grundlegend anders organisiert ist die gesetzliche Rentenversicherung als Zwangsversicherung, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt wird. Ansprüche werden durch die Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und Dritter und im Bereich "versicherungsfremder" Aufgaben durch Steuern gedeckt und sind vom Gedanken des sozialen Ausgleichs geprägt.
Zudem ist zu beachten, dass in weiten Teilen der freien Wirtschaft neben der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Zusatzversorgung durch eine betriebliche Altersvorsorge tritt.

Ein bloßer Vergleich der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen aus der Beamtenversorgung greift daher zu kurz.

Was haben wir darüber hinaus speziell für die Rente getan? Welchen Weg wollen wir weiter gehen?

CDU und CSU bekräftigen die Rentenreform der Großen Koalition von 2007. Sie hat die Weichen für die Entwicklung des Renteneintrittsalter bis 67, des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge bis zum Jahr 2030 umfassend und erfolgreich gestellt. Damit wurde auch die Generationengerechtigkeit verlässlich gesichert.
Unsere erfolgreiche Politik der letzten zwölf Jahre hat dazu geführt, dass neue Arbeitsplätze und Wachstum entstanden sind. Das hat die lange Zeit prekäre Lage der Rentenversicherung deutlich verbessert und die gesetzliche Rente stabilisiert. Das Rentenniveau hat sich deshalb besser entwickelt, als in den Prognosen vorhergesagt: Derzeit liegt das Renten-niveau bei 48,2 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Dies kommt Millionen von Rentnern zugute.
Wir wollen unser Altersvorsorgesystem mit seinen drei Säulen, unter Einbeziehung der Grundsicherung im Alter, zukunftsfest aufstellen. Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll.
Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Betriebsrenten und die private Vorsorge (z. B. Riester-Renten) ebenfalls von großer Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung. Unser Ziel bleibt es weiterhin, Altersarmut zu vermeiden.
Sollte sich vor dem Jahr 2030 aufgrund der Empfehlungen der Kommission Handlungsbedarf bei der betrieblichen oder privaten Vorsorge ergeben, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann