Frage an Norbert Brackmann von Klaus R. bezüglich Senioren
Guten Tag Herr Brackmann,
Wie schön, dass der Dieselskandal allein auf die Autoindustrie zurückzuführen ist. Sind denn die Dieselautos, die vor vier Jahren zugelassen wurden, nicht von einer staatlichen Institution typgeprüft und zugelassen? steht hier nicht mein Staat in der Verantwortung?Dieser sogenannte Dieselgipfel ist völlig lösungsfrei. Wieso kann die Autolobby durchsetzen, dass hier keine Hardwaremaßnahmen durchgeführt werden müssen? Wofür stehen Sie? Sie wollen mein Mann im Bundestag sein, Sie wollen meine Stimme und ich will Ihre klare Antwort, was tun sie?
Die zweite Frage betrifft die Ungleichbehandlung von Pensionären und Rentnern. Pensionäre sind inzwischen doppelt so gut versorgt wie Rentner. Stehen Sie für einen Abbau der Rentner Diskriminierung und wenn ja, was werden Sie konkret tun?
mit besten Grüßen
K.R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Erstens: Grundsätzlich ist es an der Autoindustrie die Abgasnormen und Umweltstandards einzuhalten. Das ist nicht passiert, weil den Herstellern die Prüfverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bekannt waren und man sich bewusst dazu entschieden hat, alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Prüfung mit so wenig materiellem Aufwand wie möglich und einem positiven Ergebnis zu umgehen.
Gleichwohl hat sich durch den Abgasskandal auch gezeigt, dass die Messverfahren erhebliche Schwächen haben. Insbesondere der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) bildet das reale Fahrverhalten nicht angemessen ab. Deshalb halte ich die Einführung von einheitlichen europäischen und internationalen Messverfahren für die richtigen Maßnahmen.
Ungeachtet von neuen Prüfverfahren und Standards, muss das KBA in der Lage sein, die Fahrzeuge angemessen zu prüfen, damit die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, das KBA technisch und personell aufzurüsten, um dies künftig leisten zu können. Als Hauptberichterstatter für den Verkehrsetat im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich dafür gesorgt, dass im Haushalt 2017 insgesamt 39 neue Stellen geschaffen werden. Zudem haben wir die Haushaltsmittel für das KBA aufgestockt, damit ein eigenes Prüflabor und ein Testgelände für eigene Prüffahrten eingerichtet werden kann. In dem Prüflabor und auf der Testrecke wird das KBA künftig alle Kontrollen durchführen.
Zweitens: Ein Vergleich zwischen den beiden vollkommen unterschiedlichen Systemen der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung funktioniert nicht. Beide Systeme haben unterschiedliche Ansätze und Voraussetzungen. Die Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und wird durch Beiträge finanziert.
Die Beamtenversorgung wiederum zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Dieses verfassungsrechtlich verankerte Alimentations-prinzip verpflichtet den Dienstherrn dazu, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Diese soziale Absicherung der Beamten einschließlich ihrer Altersvorsorge dient dazu, die während des aktiven Berufslebens nicht selten geringeren Bezüge auszugleichen, die Berufstätige mit vergleichbarer Tätigkeit in der Wirtschaft erhalten. Die Pensionen werden zudem in größerem Umfang besteuert als Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine Angleichung der Pensionen und Renten lehne ich aus den o.g. Gründen ab, da es dem Einzelfall nicht gerecht werden würde. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil (Urteil vom 05. Mai 2015, 2 BvL 17/09, 2 BvL 1/14, 2 BvL 6/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 3/12, 2 BvL 18/09) zum Schutz einer Unteralimentation zudem weitreichende Grenzen gesetzt. So ist bspw. die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung kein Anlass die Beamtenversorgung einzuschränken, da andernfalls die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere laufen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann