Frage an Norbert Brackmann von Thorsten J. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Brackmann,
aus der Presse entnahm ich, dass die Unionsfraktion im Bundestag zum wiederholten Mal ein Gesetz blockierte, dass die vier Energieversorger zwingen würde, Ihrer Pflicht des Rückbaus nachzukommen.
Begründung CDU: Abschlussbericht Atomkommission abwarten (Ende Februar)
Dazu aus der Atomkommission: Das Haftungsgesetz ist unsere Geschäftsgrundlage
Besonders gefährlich halte ich dass sich e.g. EON zum 01.01.16 aufspaltet.
Deshalb muss nun eine Klausel in ihr Gesetz eingebaut werden, die die Haftung der Atomkonzerne rückwirkend zum 1. Januar 2016 regelt. Rechtlich gesehen wird das Gesetz dadurch angreifbarer.
Bitte erklären Sie mir die Haltung der CDU Fraktion, bzw weshalb hier wissentlich eine Gefahr für den Steuerzahler eingegangen wird, denn sollte das Gesetz angreifbar / ausgehebelt werden, zahlen natürlich wir!
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß,
Thorsten Jagel
Sehr geehrter Herr Jagel,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Gesetzesentwurf zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich.
Die Verschiebung der Annahme des Gesetzes beruht auf einer gemeinsamen Entscheidung der Koalitionsfraktionen und wurde somit auch im Einverständnis mit der SPD-Fraktion beschlossen. Gründe hierfür sind, dass eine Expertenanhörung ergeben hat, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form noch nicht entscheidungsreif ist. So sind unter anderem noch verfassungsrechtliche Fragen zu klären.
Zudem soll die Stellungnahme der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) abgewartet werden. Die KFK soll im Auftrag der Bundesregierung prüfen und Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie Entsorgung der radioaktiven Abfälle so ausgestaltet werden kann, dass die verantwortlichen Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen.
Die Ergebnisse der KFK sind damit entscheidend für die Ausgestaltung des Gesetzes. Man darf dem mit einer voreiligen Verabschiedung des Gesetzes nicht vorgreifen. Die Handlungsempfehlungen der KFK werden voraussichtlich im Frühjahr veröffentlicht.
Die Aufspaltung der E.ON SE zum 1. Januar 2016 führt nicht dazu, dass der Konzern sich seiner Verantwortung entziehen kann. Das Gesetz gilt nach seiner Verabschiedung auch rückwirkend für den neuen Teilkonzern der E.ON SE. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kann die E.ON SE sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, da der Gesetzesentwurf bereits im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Somit besteht auch nicht die Gefahr, dass der Steuerzahler in Haftung genommen wird und für die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke aufkommen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann