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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Alfons W. •

Frage an Norbert Brackmann von Alfons W.

Sehr geehrter Herr Brackmann ,

wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, rechnet NRW mit Kosten von 10000€ pro Bürgerkriegsflüchtling im Jahr.
Da jeder der "Hartz lV" beantragt seine Vermögensverhältnisse offen legen muss, frage ich, ob das bei Bürgerkriegflüchtlingen auch so ist. Falls das gefragt wird, wie werden die Angaben überprüft?

MfG

A. Westhues

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Westhues,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Bürgerkriegsflüchtlinge sind dazu verpflichtet ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Nach § 7 AsylbLG ist sämtliches verfügbares Vermögen des Asylbegehrenden und seiner im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen aufzubrauchen, bevor Leistungen beansprucht werden können. Verfügbar ist Vermögen, wenn der Nutzung bzw. der Umwidmung in Barmittel keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Tatsächliche Hindernisse können darin bestehen, wenn Vermögen im Heimatland verblieben und nicht zugänglich ist oder es für bestimmte Wertgegenstände (bspw. Kraftfahrzeuge) keine Kaufinteressenten gibt.

Eine Prüfung des Vermögens erfolgt in erster Linie durch Befragen der betreffenden Personen. Es wird zunächst auf die Richtigkeit der Angaben vertraut. Besitzen die Personen ein Bankkonto, werden Kontoauszüge angefordert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit durch ein Kontenabrufverfahren oder eine Zinsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern zu ermitteln, ob Vermögen bestehen könnte, welches nicht angegeben wurde. Auch eine Anfrage bei der Schufa kann hierfür Indizien liefern. Ebenso dienlich ist eine Abfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Eine Auskunft über Vermögen im Ausland zu erhalten gestaltet sich schwierig. Selbst wenn ein solcher Nachweis erbracht werden sollte, müsste ein vorhandenes Vermögen bewertet werden und die Verwertung realisiert werden können. Dieses Problem ist kaum zu lösen, da es u.a. an fehlenden staatlichen Durchgriffsmöglichkeiten im Ausland fehlt.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann