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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Steven C. •

Frage an Norbert Brackmann von Steven C. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Brackmann,

ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um nicht nur meinen Unmut loszuwerden, sondern auch auf Besserung der derzeitigen Regelung hinsichtlich der GEZ zu appellieren.

Es ist ein leidiges Thema, welches punktuell in der Öffentlichkeit aufpoppt und leider doch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Bitte erklären Sie mir, wie unsere Politik es unterstützen kann, dass jeder volljährige Bürger, abgesehen von beitragsfreien Ausnahmen aufgrund geistlicher Beschränkungen o. ä., Quartalsweise einen Betrag i. H. v. 52,50 Euro begleichen muss, ohne diese Leistung in Anspruch zu nehmen?

Gerade im heutigen digitalen Zeitalter dürfte es kein Problem darstellen, diese Sender mit einem einfachen Code zu verschlüsseln. Andere "Pay-TV"-Sender schaffen es schließlich auch. Mit dieser einfachen Umstellung kann jeder individuell entscheiden, ob er das Fernsehprogramm in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Warum muss ich mir etwas aufzwingen lassen, was ich gar nicht möchte? Warum zahle ich für etwas, wo kein Vertrag mit ZWEI Willenserklärungen zustande gekommen ist. Weiterhin habe ich einst die Aussage erhalten, ARD, ZDF und Deutschlandradio würden ein Programm für alle Zielgruppen bieten. Ich finde, das ist ein sehr dehnbarer Begriff, denn Hand aufs Herz, abends kann man sich in der "Werbung" ja kaum vor Tabletten-Angeboten retten.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steven Claus

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Claus,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Rundfunkbeitrag.

Die Ausgestaltung der Rundfunkpolitik fällt in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer. Dem Bund stehen keine Kompetenzen zu. Im Dezember 2010 ist die Reform des Rundfunkbeitrags durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden.

Der Rundfunkbeitrag ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der geräteunabhängige Beitrag wurde eingeführt, da mittlerweile eine Vielzahl moderner Geräte in der Lage ist Rundfunk zu empfangen. Die Beiträge müssen pro Haushalt unabhängig von der Personenanzahl bezahlt werden und zwar für alle Geräte, auch für Computer.

Die Reform hat zu einem Anwachsen des Beitragsaufkommens geführt. Der Beitrag konnte so in diesem Jahr von 17,98 auf 17,50 Euro gesenkt werden. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Dies wurde wiederholt vom Bundes-verfassungsgericht als verfassungsgemäß eingestuft.

Der Gesetzgeber ist laut dem Grundgesetz (GG) verpflichtet, den Rundfunk zu organisieren. Eine bestimmte Form ist hierbei nicht vorgeschrieben. Aus der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geregelten Rundfunkfreiheit leitet das Bundesverfassungsgericht eine zentrale Bedeutung dieses Grundrechts für die demokratische Grundordnung Deutschlands ab. Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass alle gesellschaftlich relevanten Kräfte zu Wort kommen und die Freiheit der Berichterstattung unangetastet bleibt. Die kommerziellen Anbieter können dies nicht gewährleisten, da diese sich allein nach ökonomischen Interessen richten. Ein privater Anbieter macht seine Programmgestaltung abhängig von Gewinnaussichten. Allein aufgrund der Vielzahl von Angeboten folgt nicht zwingend die Vielzahl von Inhalten. Dies gilt für das Fernsehen ebenso wie für die Neuen Medien.

Pay-TV bietet hier keine Alternative. Entscheidend ist, dass der Nutzer ungehinderten Zugang zu verlässlichen Angeboten bekommt. Dies kann über Pay-TV-Anbieter nicht gewährleistet werden, da nicht jeder sich derartige Angebote finanziell leisten kann und das Angebot sich an die Nachfrage anpasst. Beim Rundfunkbeitrag gibt es hingegen die Möglichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht für Menschen, die kein hohes Einkommen haben oder auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Ausgestaltung des öffentliche-rechtlichen Fernsehens im Rahmen eines Pay-TV-Angebots würde eine erste Hürde für die Bürger darstellen, da vor allem ältere Menschen im Umgang mit den Neuen Medien wenig vertraut sind. Entscheidend ist, dass ein durchschnittlicher Nutzer mit vertretbarem Aufwand und zu angemessenen Bedingungen verlässlich Zugang zu einem vielfältigem Informationsangebot hat. Die Meinungsbildung durch elektronische Medien darf keine Frage des Geldbeutels werden. Schließlich darf kein inhaltsbezogenes Entgelt erhoben werden.

Es mag zutreffen, dass viele Werbeeinblendungen auf den öffentlichen rechtlichen Sender an Senioren gerichtet sind. Diese haben jedoch einen großen Anteil an der Bevölkerung. Zudem weise ich darauf hin, dass auf den öffentlich-rechtlichen Sendern ab 20.00 Uhr gar keine Werbung mehr gezeigt wird. Auch die privaten Sender sowie das Internet passen die Werbung vermehrt an die jeweilige Zielgruppe an. Die Werbepartner nehmen somit zumindest indirekt erheblichen Einfluss auf die Fernsehsender und die Gestaltung des Programms. Der Rundfunkbeitrag soll gerade dem entgegenwirken und die Unabhängigkeit der Inhalte und damit der publizistischen Vielfalt ermöglichen.

Der Rundfunkbeitrag dient einem öffentlichen Interesse, der Schaffung und Vorhaltung eines Mediums, welches die öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beeinflusst. Der Beitrag kann unabhängig davon erhoben werden, ob der potentielle Leistungsempfänger die Leistung selbst in Anspruch nehmen will oder nicht. Allein die Möglichkeit der Inanspruchnahme genügt. Ein gegenseitiger Vertrag ist hierfür nicht notwendig.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass unsere unabhängigen öffentlichen-rechtlichen Sender vielfach in der Welt gelobt werden. Die Programmvielfalt der 22 Landes-Rundfunkanstalten würde von kommerziellen Anbietern in dieser Weise höchstwahrscheinlich nicht angeboten werden. Der Rundfunk in Deutschland wird als Teil der demokratischen Kultur aufgefasst. All diese Argumente für den Rundfunkbeitrag schließen selbstverständlich eine Nachjustierung des bestehenden Systems nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann