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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Katja R. •

Frage an Norbert Brackmann von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, aber es bleiben aus meiner Sicht noch Fragen offen. Sie schreiben: "Griechenland beabsichtigt die Reformvorschläge durch das griechische Parlament zu bestätigen. Insofern sehe ich darin keine Verletzung seiner nationalen Entscheidungshoheit. " War es nicht so, das die Zustimmung des Parlamentes Voraussetzung war, das überhaupt neue Gespräche aufgenommen werden können und in sofern keine nationale Entscheidungshoheit? Was würden Sie denn sagen, wenn Frau Merkel solch eine Aussage zu was auch immer machen würde? Der Regierungschef steht der Regierung vor, aber kann dem Parlament ja hoffentlich nicht vorschreiben, wie abgestimmt wird. Das wäre das Ende der Gewaltenteilung, wie ich sie verstehe. Wenn es sich so verhält, wie Sie schreiben:"In der Antwort an Hr. Schäfer wurde mit keinem Wort der Eindruck erweckt, dass es im Rahmen der ersten beiden Hilfspakete direkte Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an Griechenland gegeben hat, noch im Rahmen eines dritten Hilfspaketes geben wird. Bislang wurden Finanzhilfen an Griechenland nur in Form von Krediten ausgereicht, für die Deutschland das Risiko trägt, im Falle eines Zahlungsausfalls dafür zu haften. ", warum wird dann der Eindruck erweckt, das wir unser Steuergeld nach Griechenland überweisen? Sind Sie wirklich der Meinung, das Griechenland auf einem guten Weg war, wobei ja immer die Frage bleibt, wohin führt der Weg, das Ziel ist entscheidend? Fakten zum Thema unter http://www.flassbeck-economics.de/der-gute-weg-griechenlands-die-troika-und-die-zukunft-der-ewu/ Die Wirtschaft ist um 30% eingebrochen, die Arbeitslosigkeit auf einem Allzeithoch, das Gesundheitssystem zusammen gebrochen, nur damit die Damen und Herren Märkte Geld zu knapp 5% verleihen, das sie selbst für knapp 0,5% bekommen? Wenn in Deutschland solche Verhältnisse herrschen würden, wäre das Volk auch auf der Strasse. Sie haben meine letzte Frage nicht beantwortet.
MfG
Katja Rauschenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

vielen Dank für Ihre Nachfragen.

Die Zustimmung der griechischen Regierung zu den gemeinsam formulierten Reformvorschlägen stellt keine Verletzung der nationalen Entscheidungshoheit dar. Mit welchem Verhandlungsmandat das griechische Parlament die eigene Regierung ausstattet, ist eine rein nationale Frage. Das griechische Parlament muss zudem die auf internationaler Ebene verhandelten Reformvereinbarungen bestätigen und ist damit letztendlich die Instanz, die über die Reformen entscheidet. Das griechische Parlament kann die Reformvorschläge ebenso ablehnen.

Zu Ihrer letzten Frage aus Ihrem Schreiben vom 12. Juli 2015, bitte ich um Verständnis, dass ich prinzipiell nicht auf hypothetische Fragen antworte. Grundsätzlich aber verbietet sich jeder Eingriff in die nationale Souveränität, sofern das Unionsrecht dieses nicht beschränkt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof die Frage, ob der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) mit dem Unionsrecht vereinbar ist, bereits geklärt hat.

Bezüglich Ihrer Nachfrage, warum der Eindruck erweckt wird, dass Deutschland Steuergeld nach Griechenland überweist, bitte ich darum Ihre Frage an die entsprechenden Stellen zu richten, die diesen Eindruck erwecken.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann