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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Katja R. •

Frage an Norbert Brackmann von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

Ich habe leichte Schwierigkeiten mit Ihrer Antwort an Herrn Linnemann,
dort schreiben Sie :"Insofern sehe ich keinen Handlungsspielraum und politischen Anlass in die nationale Entscheidungshoheit eines anderen EU-Mitgliedstaates einzugreifen. "

Das widerspricht aber Ihrer Antwort an Hernn Schäfer:"ich bitte bei der Frage nach weiteren Finanzhilfen außerdem zu bedenken, dass es Zusagen für finanzielle Hilfen nur im Gegenzug von Reformen gibt. " Das betrifft nicht die nationale Entscheidungshoheit eines anderen EU-Mitgliedsstaates?

Wurden Sie gefragt, ob die EZB pro Monat!! 60 Milliarden an die Banken zahlen darf, damit diese ihre unverkäuflichen Papiere verkaufen können? Da gibt es ja noch nciht mal die minmale Forderung "kauft keinen Schrott mehr".

Ist es nicht so, das bislang noch keine Gelder an Griechenland geflossen sind, sondern nur Bürgschaften über mögliche Zahlungen gemacht wurden? Das sollte ein Abgeordneter, der dem Haushalt zugestimmt hat, ja wissen.
Werden denn die Bürgschaften nicht erst fällig, wenn Griechenland ausscheidet, sodass es erst dann teuer wird für die Steuerzahler?

Denken Sie wirklich, bislang wurde Griechenland mit den vermeintlichen Hilfen geholfen? Worin zeigt sich dieses denn? Alle Wirtschaftsdaten zeigen nach unten, also kein Aufschwung weit und breit in Sicht. Sogar nahmhaft Ökonomen sprechen sich gegen ein weiter so aus:
Quelle : http://www.tagesspiegel.de/politik/offener-brief-von-oekonomen-an-angela-merkel-jetzt-ist-der-zeitpunkt-die-gescheiterte-sparpolitik-zu-ueberdenken/12021886.html

Wann genau haben Sie als Abgeordneter des Bundestages das Recht, in die nationale Entscheidungshoheit eines anderen Staates einzugreifen und unter welchen Umständen würden Sie so ein Vorgehen von anderen hinnehmen?

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1. Griechenland hat die Währungsunion um finanzielle Hilfen gebeten und dazu einen Antrag beim europäischen Rettungsschirm ESM zur Aufnahme von Verhandlungen für ein drittes Hilfspaket gestellt. Gemeinsam haben sich die Mitgliedstaaten der Währungsunion dazu auf geeignete Reformen verständigt, die auch die griechische Regierung verhandelt und unterzeichnet hat. Griechenland beabsichtigt die Reformvorschläge durch das griechische Parlament zu bestätigen. Insofern sehe ich darin keine Verletzung seiner nationalen Entscheidungshoheit.

Vielmehr hat sich Griechenland durch eine verfehlte Haushalts- und Finanzpolitik in die Abhängigkeit seiner Schulden begeben. Dies führt zur Einschränkung seiner finanzpolitischen Souveränität und letztendlich auch ohne Hilfsprogramm zum Verlust seiner politischen Entscheidungshoheit. Den Kreditgebern den Vorwurf zu machen, dass die zur Bedingung weiterer Kredite geforderten Strukturreformen einen Eingriff in die nationale Entscheidungshoheit darstellt, verdreht Ursache und Wirkung.

2. Ebenso sehe ich keine Widersprüchlichkeit die Finanzhilfen an Griechenland betreffend. In der Antwort an Hr. Schäfer wurde mit keinem Wort der Eindruck erweckt, dass es im Rahmen der ersten beiden Hilfspakete direkte Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an Griechenland gegeben hat, noch im Rahmen eines dritten Hilfspaketes geben wird. Bislang wurden Finanzhilfen an Griechenland nur in Form von Krediten ausgereicht, für die Deutschland das Risiko trägt, im Falle eines Zahlungsausfalls dafür zu haften. Diese Bürgschaften werden nicht mit dem Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro fällig, sondern erst dann, wenn Griechenland die Tilgung der Kredite nicht leisten kann und die Gläubiger den Zahlungsausfall feststellen.

3. Obwohl maßgebliche Reformen aus den ersten beiden Hilfspaketen und Anpassungsprogrammen bis heute nicht in Gänze umgesetzt wurden oder sogar noch ausstehen, stellten sich in 2014 erste Erfolge ein. Die Rückkehr Griechenlands an den Anleihenmarkt im April 2014 war das deutliche Signal, dass Griechenland seine Schulden wird zukünftig tragen können. Es gelang die Ausgabe einer 5-jährigen Anleihe im Wert von 3 Mrd. Euro zu einem ggü. 2010 vergleichsweise geringen Zinssatz von 4,95%.

Weitere Indikatoren bestätigten 2014 die Reformprogramme. Die griechische Wirtschaft überwand bspw. die Rezession im 2. Quartal 2014 mit dem ersten positiven Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nach 16 aufeinander folgenden Quartalen der Rezession. Zudem wurde das Haushaltsdefizit von 2010 bis 2014 um 9,5 Prozent des BIP (11,1% des BIP auf 1,6%) deutlich reduziert. Die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft verbessert sich, u.a. fielen die Lohnstückkosten von 2010 bis 2014 um 12,1% und die Exporte stiegen ggü. dem Vorjahr um 5,3%, nachdem sie 2011 noch bei Null lagen.

Erst durch die Neuwahl und den anschließenden Kurswechsel durch die neue griechische Regierung, trübten sich die Wirtschafsdaten ein.

4. Die Europäische Zentralbank (EZB) wie auch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten sind nach Artikel 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unabhängig. Diese Unabhängigkeit garantiert, dass eine Zentralbank ihre Aufgaben und Pflichten ohne Einflussnahme der Politik ausüben kann. Ein wichtiger Grundsatz, den Deutschland verteidigt und den ich als unerlässlich ansehe, damit die Zentralbank erfolgreich Geldpolitik machen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann